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48 neue gemeinnützige Stiftungen in Hamburg

Senatsempfang würdigt bürgerliches Engagement

12. September 2024 Pressemitteilung

In den Jahren 2022 und 2023 sind in Hamburg insgesamt 48 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet worden. Dieses große Engagement von Bürger:innen, die ihr Vermögen zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen, würdigte der Senat heute mit einem Empfang im Rathaus.

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BJV

Justizsenatorin Anna Gallina: "Hamburg wäre ohne seine Stiftungen nicht das, was es ist –eine vielfältige, lebendige und weltoffene Stadt. Diese Werte stehen auch für eine starke Zivilgesellschaft und sind wichtiger denn je. Wir leben in einer Zeit, in der unsere liberale Demokratie und unser Rechtstaat durch das Vorrücken rechtsextremer und autoritärer-populistischer Kräfte auf eine harte Probe gestellt werden. Wir alle sind aufgefordert zu verteidigen, was unsere Demokratie stark, lebendig und widerstandsfähig macht. Das gilt für Parteien genauso wie für die Zivilgesellschaft. Die Stiftungen bereichern das Leben in unserer Stadt. Sie verbinden Menschen, stärken den Zusammenhalt und treten damit für die uns so wichtigen Werte ein."

Der Neustiftungsempfang wird traditionell alle zwei Jahre ausgetragen. In Hamburg sind nun insgesamt 1514 Stiftungen mit einem Stiftungsvermögen von insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro angesiedelt. Die Freie und Hansestadt Hamburg belegt mit der Anzahl der Stiftungen pro 100.000 Einwohner im Ländervergleich den 1. Platz und ist die deutsche Stiftungshochburg. Wie bereits in den Vorjahren übernahmen einige Senator:innen Patenschaften für Neustiftungen.

Nach dem Festakt lud die Justizsenatorin zu einem Stehempfang ein. Dabei konnten die anwesenden Senator:innen und Gäste mit den Vertreter:innen der neu gegründeten Stiftungen ins Gespräch kommen und von deren Engagement erfahren.

In Hamburg erfolgt die rechtliche Anerkennung der Stiftungen zentral in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Das Referat für Stiftungsangelegenheiten unterstützt die Stifter:innen mit Informationen und persönlicher unentgeltlicher Beratung während des Gründungsverfahrens und im laufenden Betrieb der Stiftung. Das Verfahren zur Anerkennung einer gemeinnützigen Stiftung ist gebührenfrei.

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle