Ergebnisse zu Radonmessungen

Kitas und Schulen liegen deutlich unter gesetzlichem Referenzwert

24. Juni 2025 Pressemitteilung

Über einen Zeitraum von fünf Jahren hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Kitas und Schulen in Hamburg angeboten, kostenlos bei einem Radon-Messprogramm mitzumachen, um das Gesundheitsrisiko durch Radon in diesen Einrichtungen einschätzen zu können. Neun Prozent der Hamburger Kitas und etwa 20 Prozent der Schulen nahmen an dem freiwilligen Programm teil. Mehr als 3.000 Räume wurden untersucht. Das Radon-Messprogramm wurde von der Schulbehörde und der Sozialbehörde unterstützt – die Ergebnisse sind nicht repräsentativ.

  • Justiz und Verbraucherschutz
In einem Periodensystem ist das Element Radon gelb markiert. Daneben ist die Grafik eines Hauses abgebildet.
IMAGO / Depositphotos

Man kann es nicht riechen, nicht schmecken, nicht sehen: Radon. Das radioaktive Gas, das in Deutschland in jedem Boden vorkommt, entsteht durch den natürlichen Zerfall von Uran. Radon gelangt in die Luft und kann unbemerkt durch undichte Gebäudehüllen in Gebäude eindringen und sich dort sammeln. Über die Atemluft gelangt Radon in die menschliche Lunge und kann Lungenkrebs verursachen. Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, ist umso größer, je mehr Radon sich in der Atemluft befindet und je länger Radon eingeatmet wird. Radon ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs.

Anlass für die Messungen waren die neuen Regelungen im Strahlenschutzgesetz zum Vorkommen von Radon in Innenräumen. Ziel war es, erste Erkenntnisse zu gewinnen, ob und gegebenenfalls in welchem Maß eine Belastung von Innenräumen in Hamburg besteht. Das Ergebnis liegt nun vor und ist erfreulich. Über 99 Prozent der Messergebnisse aus den Hamburger Kitas und Schulen, die an dem Radon-Messprogramm der BJV teilgenommen haben, liegen deutlich unterhalb des im Strahlenschutzgesetz festgelegten Referenzwertes für Aufenthaltsräume. In etwa zehn Prozent der Fälle wurde der niedrigere von der Weltgesundheitsorganisation ((WHO) empfohlenen Wert überschritten. Solch geringe Radonkonzentrationen lassen sich im Allgemeinen durch regelmäßiges Lüften gut mindern. Höheren Belastungen kann man durch Lüftungssysteme, Sanierungen (Abdichtungen) oder geänderte Raumnutzungen begegnen.

Die Behörde empfiehlt, Messungen vorsorglich insbesondere in Aufenthaltsräumen in Kellern, im Souterrain oder Erdgeschoss durchzuführen. Nur so kann eine Belastung durch Radon ausgeschlossen werden. Zwei Messgeräte inklusive Auswertung sind im Handel für ca. 50 bis 60 Euro zu erhalten. Die Hamburger Messergebnisse wurden dem Bundesamt für Strahlenschutz zur Verfügung gestellt, das unter anderem mit aus den Bundesländern gemeldeten Messdaten die Karten zum bundesweiten Radon-Vorkommen bzw. zu Radon-Innenraumkonzentrationen verfeinert.

Fragen zu gesundheitlichen Risiken durch Radon, Messungen sowie Minderungsmaßnahmen können an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz gerichtet werden (an radon@justiz.hamburg.de). Der Bericht zum Messprogramm ist im Transparenzportal abrufbar: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/2025-ergebnisbericht-2-messwelle-bjv-radon-messangebot-kitas-schulen

Rückfragen der Medien

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Linda Luft | Pressestelle
Telefon: 040 42843 3238
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

Zum Weiterlesen

Gebäude des Bundesrates in Berlin, Deutschland
IMAGO / blickwinkel

Reform des Sexualstrafrechts Länder stimmen für „Nur Ja heißt Ja“-Modell

Der Bundesrat ist einer von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Initiative gefolgt: Er hat die Bundesregierung am Freitag aufgefordert, im Interesse eines effektiven Opferschutzes zeitnah einen Gesetzentwurf zur Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts im Sinne von „Nur...

10. Juli 2026 Pressemitteilung
Bundesratsgebäude
Bundesrat

Mehr Akzeptanz für einen starken Datenschutz Bundesrat stimmt für Hamburger Initiative

Grundlegende Veränderungen in der Struktur des Datenschutzes in Deutschland – dafür hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg erfolgreich im Bundesrat eingesetzt.

10. Juli 2026 Pressemitteilung
Porträts von Dr. Dorothee Wissing und Dr. Karin Bieback
BJV

Richterwahlausschuss Neue Vizepräsidentinnen sowohl am Finanzgericht als auch beim Landessozialgericht Hamburg

Der Richterwahlausschuss hat Dr. Dorothee Wissing zur Vizepräsidentin des Finanzgerichts gewählt. Zur Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Hamburg wurde Dr. Karin Bieback gewählt.

08. Juli 2026 Pressemitteilung