Justizsenatorin Anna Gallina: "Die Stiftungsdichte in Hamburg zeigt, wie tief verwurzelt das gesellschaftliche Engagement in unserer Stadt ist. Diese lange Tradition des Stiftens ist einzigartig. Beeindruckend ist auch, wie vielfältig dieses Engagement ist, mit dem die gemeinnützigen Stiftungen das Gemeinwohl und oft auch neue Lösungsansätze fördern."
Die im Jahr 2025 neu anerkannten Stiftungen verfolgen insbesondere Zwecke aus den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz sowie soziale Zwecke, insbesondere Jugendhilfe, Erziehung und Bildung. Auch Hospizarbeit, Heimatpflege und Tierschutz werden als Zwecke in den Stiftungssatzungen angegeben.
Insgesamt sind nun 1539 Stiftungen in Hamburg ansässig – so viele wie in keiner anderen deutschen Stadt. Kein anderes Bundesland hat zudem so viele Stiftungen pro Einwohner wie Hamburg. Die gemeinnützigen Stiftungen verfügen gemeinsam über ein Vermögen von mehr als 12 Milliarden Euro. Die Gründung der ältesten Stiftung Hamburgs liegt fast 800 Jahre zurück. Es ist das „Hospital zum Heiligen Geist“.
Zuständig für die rechtliche Anerkennung der Stiftungen ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Sie unterstützt die Stifter:innen und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Darüber hinaus leistet das Referat Unterstützung im laufenden Betrieb der Stiftung im Rahmen der Rechtsaufsicht.