Die erneuten Stichproben fanden zwischen Oktober 2025 und März 2026 statt, anschließend wurden die Ergebnisse ausgewertet. Insgesamt wurden 15 Tragen, die auf Online-Verkaufsplattformen bezogen wurden (Preise zwischen 10 und 65 Euro,), und fünf Tragen aus dem stationären Handel in Hamburg (Preise zwischen 95 und 270 Euro) getestet.
Auch hier zeigte sich ein ähnliches Bild wie schon 2023: Von den 15 online gekauften Kindertragen wiesen fünf formale und sicherheitsrelevante Mängel auf, die ein geringes Risiko darstellen – zum Beispiel fehlende Angaben zum Hersteller oder Modell, fehlende Warnhinweise oder Angaben zum Mindest- und Höchstgewicht des Kindes oder eine fehlende Gebrauchsanleitung. Zehn auf den Online-Verkaufsplattformen gekaufte Modelle wiesen zusätzlich technische Mängel auf, die ein ernstes Risiko für Kinder darstellen. Hierbei bestand kein ausreichender Schutz gegen ein Herausfallen des Kindes.
Die zehn Modelle mit ernstem Risiko:
- Modell „Baby Strap“, Marke „MOTHERS!S LOVE“
- Modell „EAN 6972396110479“, Marke unbekannt
- Modell „Y1590“, Marke unbekannt
- Modell „Kangaroo Type“, Marke „JIADUN“
- Modell „Strap Storage TS 233“, Marke „Bear Strap“
- Modell „Baby Hip Carrier“, Marke „Guangzhou Beiyou“
- Modell „BABY SLING 360° “, Marke „Guangzhou Beiyou“
- Modell „baby wrap JP0615“, Marke „Jinjiang kangbeisi“
- Modell „Baby Hip Seat“, Marke „Guangzhou Beiyou“
- Modell „UA 8908“, Marke „AINOMI“
Die fünf aus dem stationären Fachhandel in Hamburg getesteten Modelle wiesen – wie schon bei der Untersuchung 2023 – keinerlei Mängel auf.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat für die Fälle von Mängeln, die ein ernstes Risiko begründen, Meldungen an das Europäische Schnellwarnsystem „Safety Gate“ veranlasst. Die im Internet erworbenen Produkte, von denen ein ernstes Risiko ausgeht, wurden daraufhin seitens der Online-Händler zurückgerufen. Die Verkaufsplattformen SHEIN und AliExpress haben zudem alle bemängelten Produkte nach Kontaktaufnahme durch die Behörde sofort aus dem Sortiment genommen.
Hintergrund
Zuständig für die Marktüberwachung von Verbraucherprodukten ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Sie nimmt unter anderem Stichproben in Ladengeschäften und online und überprüft die Produkte auf Mängel. Regelmäßig finden auch Schwerpunktkontrollen bei Produkten der gleichen Kategorie statt. Daneben werden gemeinsam mit dem Zollamt Hamburg verdächtige Produkte bei der Einfuhr zunächst angehalten, um sie überprüfen und gefährliche Waren vom Binnenmarkt fernhalten zu können.
In Kindertragen werden insbesondere Säuglinge direkt am Körper getragen. Ihre Herstellung und ihr Vertrieb müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes erfolgen. Hier werden besondere Ansprüche gestellt, die in der Europäischen Norm EN 13209-2:2015 (bzw. für Kindertragen ohne integrierte Beinöffnungen der Norm des CEN/TR 16512:2015) normiert sind.