Marktüberwachung in Hamburg

Mehrere Kindertragen fallen bei Test durch

12. Mai 2026 Pressemitteilung

Im Jahr 2023 hatte die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Kindertragen aus dem Online- und dem stationären Handel testen lassen. Aufgrund der damals teils besorgniserregenden Ergebnisse wurden nun erneut Kindertragen getestet. Dabei wiesen wieder mehrere Produkte formale, sicherheitsrelevante und technische Mängel auf. Einige Kindertragen wurden zurückgerufen. Das Ergebnis zeigt, dass es insbesondere auf Online-Verkaufsplattformen ein breites Angebot an oft sehr günstigen Tragen gibt, die Kinder nicht zuverlässig schützen.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Ein Vater trägt sein Baby auf dem Rücken in einer Trage.
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Die erneuten Stichproben fanden zwischen Oktober 2025 und März 2026 statt, anschließend wurden die Ergebnisse ausgewertet. Insgesamt wurden 15 Tragen, die auf Online-Verkaufsplattformen bezogen wurden (Preise zwischen 10 und 65 Euro,), und fünf Tragen aus dem stationären Handel in Hamburg (Preise zwischen 95 und 270 Euro) getestet.

Auch hier zeigte sich ein ähnliches Bild wie schon 2023: Von den 15 online gekauften Kindertragen wiesen fünf formale und sicherheitsrelevante Mängel auf, die ein geringes Risiko darstellen – zum Beispiel fehlende Angaben zum Hersteller oder Modell, fehlende Warnhinweise oder Angaben zum Mindest- und Höchstgewicht des Kindes oder eine fehlende Gebrauchsanleitung. Zehn auf den Online-Verkaufsplattformen gekaufte Modelle wiesen zusätzlich technische Mängel auf, die ein ernstes Risiko für Kinder darstellen. Hierbei bestand kein ausreichender Schutz gegen ein Herausfallen des Kindes.

Die zehn Modelle mit ernstem Risiko:

  • Modell „Baby Strap“, Marke „MOTHERS!S LOVE“
  • Modell „EAN 6972396110479“, Marke unbekannt
  • Modell „Y1590“, Marke unbekannt
  • Modell „Kangaroo Type“, Marke „JIADUN“
  • Modell „Strap Storage TS 233“, Marke „Bear Strap“
  • Modell „Baby Hip Carrier“, Marke „Guangzhou Beiyou“
  • Modell „BABY SLING 360° “, Marke „Guangzhou Beiyou“
  • Modell „baby wrap JP0615“, Marke „Jinjiang kangbeisi“
  • Modell „Baby Hip Seat“, Marke „Guangzhou Beiyou“
  • Modell „UA 8908“, Marke „AINOMI“

Die fünf aus dem stationären Fachhandel in Hamburg getesteten Modelle wiesen – wie schon bei der Untersuchung 2023 – keinerlei Mängel auf.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat für die Fälle von Mängeln, die ein ernstes Risiko begründen, Meldungen an das Europäische Schnellwarnsystem „Safety Gate“ veranlasst. Die im Internet erworbenen Produkte, von denen ein ernstes Risiko ausgeht, wurden daraufhin seitens der Online-Händler zurückgerufen. Die Verkaufsplattformen SHEIN und AliExpress haben zudem alle bemängelten Produkte nach Kontaktaufnahme durch die Behörde sofort aus dem Sortiment genommen.

Hintergrund

Zuständig für die Marktüberwachung von Verbraucherprodukten ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Sie nimmt unter anderem Stichproben in Ladengeschäften und online und überprüft die Produkte auf Mängel. Regelmäßig finden auch Schwerpunktkontrollen bei Produkten der gleichen Kategorie statt. Daneben werden gemeinsam mit dem Zollamt Hamburg verdächtige Produkte bei der Einfuhr zunächst angehalten, um sie überprüfen und gefährliche Waren vom Binnenmarkt fernhalten zu können.

In Kindertragen werden insbesondere Säuglinge direkt am Körper getragen. Ihre Herstellung und ihr Vertrieb müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes erfolgen. Hier werden besondere Ansprüche gestellt, die in der Europäischen Norm EN 13209-2:2015 (bzw. für Kindertragen ohne integrierte Beinöffnungen der Norm des CEN/TR 16512:2015) normiert sind.

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle