Das Amt für Arbeitsschutz hat den gesetzlichen Auftrag den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Das VEA kontrolliert sowohl die Einfuhr als auch die Durchfuhr aller Sendungen mit Erzeugnissen tierischer Herkunft sowie einiger pflanzlicher Lebensmittel.
Das ZfAM, eine Einrichtung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) Hamburg, ist mit dem Fachbereich Medizin der Universität Hamburg verbunden.