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Grenzdienst

Veterinär- und Einfuhramt mit der Futtermittelüberwachung Hamburg (VEA)

Das VEA kontrolliert sowohl die Einfuhr als auch die Durchfuhr aller Sendungen mit Erzeugnissen tierischer Herkunft sowie einiger pflanzlicher Lebensmittel.

Achtung!

Am Mittwoch, 25. September 2024 sind alle Einrichtungen des VEAs aus betrieblichen Gründen geschlossen. Auch die Abgabe von Dokumenten ist an diesem Tag nicht möglich.

Veterinär- und Einfuhramt mit der Futtermittelüberwachung Hamburg

Das Veterinär- und Einfuhramt mit den Grenzkontrollstellen Hamburg-Hafen und Hamburg-Flughafen kontrolliert sowohl die Einfuhr als auch die Durchfuhr (Transit) aller Sendungen mit Erzeugnissen tierischer Herkunft - Lebensmittel und Nichtlebensmittel - sowie einiger pflanzlicher Lebensmittel aus Drittländern.

Durch die Futtermittelüberwachung Hamburg wird ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier geschaffen. Neben der Kontrolle, der Registrierung und der Zulassung von in Hamburg ansässigen Futtermittelunternehmern werden Exportzertifikate ausgestellt und bestimmte pflanzliche Futtermittel bei der Einfuhr untersucht.

Kontakt

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Veterinär- und Einfuhramt
Reiherdamm 18
20457 Hamburg

Telefon: +49 40 42837-4148
Fax: +49 40 4279-48440
E-Mail: gks-hafen@justiz.hamburg.de

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 7-12 Uhr
Montag-Donnerstag: 12:30-14:30 Uhr
Freitag: 12:30-14 Uhr
(am 1. Donnerstag des Monats ab 13:30 Uhr geschlossen)

Telefonische Sprechzeiten von 9-12 Uhr und 13-14 Uhr.
Für die Kontrollzentren gelten abweichende Öffnungszeiten, siehe Kontrollstellen

Die Futtermittelüberwachung erreichen Sie von Montag-Freitag von 9-16 Uhr.

Aktuelles

Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zusammengesetzte Erzeugnisse

Neue Zeugnisse für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Änderung bei Ausstellungsdatum ab dem 16.06.24.

Nutzung von Traces

Verpflichtende 2-Faktor Authentifizierung beim EU-Login für alle Nutzer ab dem 11. Juni 2024

Zur Erhöhung der Systemsicherheit stellt die EU-Kommission ab dem 11.Juni 2024 den persönlichen EU-Login auf eine 2-Faktor Authentifizierung um.

Zollverfahren

Einführung des EU-IT-Systems CERTEX

Vorlage der GGED-Bescheinigung bei der zollrechtlichen Abfertigung von grenzkontrollstellpflichtigen Erzeugnissen aus Drittländern

Küchenutensilien

Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Kunststoffküchenartikeln aus China und Hong Kong

Alle Kunststoffküchenartikel, die unter der zollrechtlichen Warennummer 3924 10 00 einzureihen sind, unterliegen der Einfuhrkontrolle.

Abläufe und Verfahren

Änderungen bei der GGED-Erstellung von Sendungen, die einer Einfuhrkontrolle nach dem Öko-Recht unterliegen

Am 1. Januar 2022 treten neue Vorschriften in Bezug auf die Kontrolle von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern in Kraft.

Digitalisierung

Umstellung auf das eSeal-Verfahren beim GGED-P zum 01.12.2021

Zwischen der Zollverwaltung und den Veterinärbehörden wurde deutschlandweit der nächste Schritt hin zu digitalen Dokumenten beschlossen.

Formulare

Amtsblatt der Europäischen Union

Private Bestätigung

Muster der privaten Bestätigung durch den Unternehmer, der haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse in die Union verbringt, gemäß Artikel 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2292 der Kommission.

Ihre Hilfe im Problemfall

Formular

Ist Ihre Ware veterinärpflichtig?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Ware, die Sie in die EU einführen möchten, veterinärpflichtig ist...

Kontakt

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Schildern Sie uns Ihr Problem per E-Mail. Senden uns hierzu unbedingt eine Zutatenliste mit den prozentualen...

Datenschutzhinweise

Hintergrund

Datenschutz im Veterinär- und Einfuhramt

Datenschutzhinweise zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung