Derzeit unterliegen Sendungen von Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft China und Hong Kong ist, gemäß Verordnung (EU) Nr. 284/2011 bei Eingang in die Europäische Union einer Kontrolle an der zuständigen Grenzkontrollstelle.
Kunststoffküchenartikel aus Polyamid oder Melamin dürfen nur eingeführt werden, wenn die lebensmittelrechtlichen Anforderungen gemäß Artikel 3 der genannten Verordnung in Bezug auf primäre aromatische Amine und Formaldehyd erfüllt sind (siehe Verordnung (EU) Nr. 284/2011).
Bezüglich des betroffenen Warenkreises hat die Europäische Kommission jetzt den Anwendungsbereich der Verordnung klargestellt:
Alle Kunststoffküchenartikel, die unter der zollrechtlichen Warennummer 3924 10 00 einzureihen sind, unterliegen der Einfuhrkontrolle. Dieses betrifft auch Produkte, die als Tischartikel angesehen werden. Näheres ist der beigefügten Erklärung der Europäischen Kommission zu entnehmen.