Exportkontrollen von verarbeitetem tierischem Eiweiß

Ausfuhren von verarbeiteten, tierischen Proteinen und Produkte, die solches Protein enthalten, sind gemäß Anhang 4, Kapitel 5 Abschnitt E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien kontroll- und gebührenpflichtig.

  • Justiz und Verbraucherschutz
    • Sie lesen den Originaltext

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, sind folgenden Schritte durchzuführen:

Als erstes benötigen wir eine Vorankündigung per Mail mit folgenden Daten

  • Verladeort (Hersteller)
  • Anzahl der Container
  • Container- und Siegelnummern der Sendung
  • Datum und Art des Transports (per LKW oder per Bahn) vom Hersteller zum Hamburger Hafen, sowie das Zielterminal
  • Nummern der Sendungen aus Traces
  • Lokale Anmeldenummer vergeben vom zuständigen Veterinäramt des Verladers am Herkunftsort)
  • Name der Reederei welches die Verschiffung vornimmt

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung und erfolgreicher Prüfung teilen wir Ihnen mit, welche der Container bei uns vorgestellt werden müssen.

Anweisung für den Transport von tierischen Nebenprodukten

Ankunft im Kontrollzentrum

  • Nach Ankunft in einem unserer beiden Kontrollzentren in Hamburg, muss der Fahrer das vorbereitete Handelspapier vorlegen.
  • Der Fahrer muss sich deutlich mit dem Wort "Export" anmelden.
  • Die Kontrollzentren befinden sich an den folgenden Adressen:
    • Kontrollzentrum 1:   Reiherdamm 18, 20457 Hamburg
    • Kontrollzentrum 2:   Altenwerder Kirchtal 2, 21129 Hamburg

Kontrollprozess

  • Das vorgelegte Handelspapier wird von den zuständigen Mitarbeitern im Kontrollzentrum überprüft und mit einem Stempel des Veterinär- und Einfuhramtes versehen.
  • Es wird eine physische Überprüfung der Container- und Plombennummer durchgeführt.

Weiterfahrt zum Terminal

  • Nach der erfolgten Kontrolle muss der Fahrer den Container auf direktem Weg zum vorgesehenen Terminal transportieren.
  • Der Fahrer muss sicherstellen, dass alle weiteren Transportvorschriften und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Für die Voranmeldung und bei Fragen wenden Sie sich bitte an das E-Mail-Postfach:
gks-eiweiss-export@justiz.hamburg.de

Gebühren

Die Gebührenberechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (GebOöV) und wird dem Antragsteller des Handelsdokuments in Rechnung gestellt.

Die Berechnung erfolgt nach Gebühr 3.2.2.2 pro Container.

Für die Siegelkontrollen einzelner Container an einer unserer Kontrollstellen und für Außendienstkontrollen am Terminal fallen zusätzliche Gebühren an.

Ihr
Veterinär- und Einfuhramt

Zum Weiterlesen

Kontakt

Ihr Container hängt am Hamburger Hafen fest?

Schildern Sie uns Ihr Problem per E-Mail. Senden uns hierzu unbedingt eine Zutatenliste mit den prozentualen Anteilen Ihrer Einfuhrware (kein Analysenbericht) und allen Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen. Nach Durchsicht der Dokumente beraten wir Sie in der weiteren Vorgehensweise.

Großaufnahme von Lebensmitteln für Tiere.
colourbox.de
Futtermittel

Futtermittelüberwachung

Ziel der Futtermittelüberwachung ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Tier und Mensch zu schaffen.

Hintergrund

Datenschutz im Veterinär- und Einfuhramt

Datenschutzhinweise zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung