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Digitalisierung

Umstellung auf das eSeal-Verfahren beim GGED-P zum 01.12.2021

  • Justiz und Verbraucherschutz

Zwischen der Zollverwaltung und den Veterinärbehörden wurde deutschlandweit der nächste Schritt hin zu digitalen Dokumenten beschlossen.

  • Justiz und Verbraucherschutz

Bei den GGED-D für Lebensmittel und Futtermittel nicht tierischer Herkunft wird bereits seit einigen Monaten erfolgreich mit einem eGGED-D gearbeitet, das in TRACES NT unter Anwendung eines eSeals erstellt wird.

Ab 01.12.2021 wird auch das GGED-P auf eGGED-P umgestellt.

Was bedeutet das für Sie:

Die veterinärrechtliche Freigabe der Sendung erfolgt nicht mehr in Papierform, d.h. es wird kein GGED-P mehr auf Sicherheitspapier mit Unterschrift und Siegel erstellt. Die Fahrer, die Sendungen am Kontrollzentrum vorführen, erhalten kein GGED-P mehr ausgehändigt sondern nur noch eine Bestätigung, dass die Veterinärkontrolle stattgefunden hat.

Das GGED-P selber wird in TRACES NT validiert und mit einem elektronischen Siegel authentifiziert. Dieses eGGED-P in TRACES NT ist dann das Original, das für die Zollanmeldung benötigt wird und ggf. auch im späteren Verlauf zum Nachweis dient, dass die Ware die vorgeschriebene Veterinärkontrolle erfolgreich durchlaufen hat. Die Zollverwaltung überprüft das Vorliegen eines gültigen eGGED-P direkt digital in TRACES NT.

Als Verfügungsberechtigte haben Sie ebenso jederzeit die Möglichkeit, in TRACES NT zu überprüfen, ob das eGGED-P schon fertig vorliegt.

Weitere Vorteile sind unter anderem: Es kann kein GGED mehr verloren gehen, oder in Fällen, in denen nicht sofort eine Freigabe erteilt werden kann, braucht das später freigegebene GGED nicht mehr im Veterinär- und Einfuhramt abgeholt zu werden.

Wenn alle Bedingungen für die Einfuhr erfüllt sind, wird das GGED validiert und authentifiziert und steht dann sofort allen Beteiligten zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Sendungen in Teilen und zu unterschiedlichen Zollverfahren anmelden. Der Zollverwaltung müssen dazu keine weiteren Papiere/Anträge vorgelegt werden. Das Vorhandensein eines gültigen GGED-Ps wird auch in diesem Fall digital überprüft. Gleiches gilt auch für das GGED-D.

Bei Rückfragen zum Verfahren senden Sie bitte eine E-Mail an GKS-Hafen@justiz.hamburg.de.