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Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zusammengesetzte Erzeugnisse

Neue Zeugnisse für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

  • Justiz und Verbraucherschutz

Zeugnisse und private Bestätigungen mit Ausstellungsdatum ab dem 16.06.2024 müssen den Mustern entsprechen, die in Anhang III und V der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2744 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 veröffentlicht wurden.

  • Justiz und Verbraucherschutz

Diese geänderten Fassungen können bereits seit dem 04.01.2024 benutzt werden und sind ab dem 16.06.2024 verbindlich anzuwenden.

Zeugnisse, die bis 15.06.2024 ausgestellt wurden und dem der Änderung vorangegangenen Muster entsprechen, dürfen für einen Übergangszeitraum bis zum 15. September 2024 noch zur Einfuhr vorgelegt werden.

Weitere Änderungen in den Zeugnismustern wurden durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/399 vorgenommen. Diese sind ab dem 04.09.2024 verbindlich anzuwenden, hier gilt die Übergangszeit für bis zum 03.09.2024 ausgestellten Zeugnissen bis zum 03.12.2024.

In Traces-NT sind die geänderten Fassungen bereits hinterlegt und können ausgewählt werden.

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Amtsblatt der Europäischen Union

Private Bestätigung

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