Diese geänderten Fassungen können bereits seit dem 04.01.2024 benutzt werden und sind ab dem 16.06.2024 verbindlich anzuwenden.
Zeugnisse, die bis 15.06.2024 ausgestellt wurden und dem der Änderung vorangegangenen Muster entsprechen, dürfen für einen Übergangszeitraum bis zum 15. September 2024 noch zur Einfuhr vorgelegt werden.
Weitere Änderungen in den Zeugnismustern wurden durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/399 vorgenommen. Diese sind ab dem 04.09.2024 verbindlich anzuwenden, hier gilt die Übergangszeit für bis zum 03.09.2024 ausgestellten Zeugnissen bis zum 03.12.2024.
In Traces-NT sind die geänderten Fassungen bereits hinterlegt und können ausgewählt werden.