Ihr Job
Als Amtsanwältin und Amtsanwalt sind Sie in den Hauptabteilungen I oder II der Staatsanwaltschaft Hamburg, der zweitgrößten Staatsanwaltschaft in Deutschland, tätig. Sie bearbeiten dort Strafsachen, die nach § 142 Abs. 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören und nach Nr. 19 der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA) den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten übertragen werden können. In diesem Zusammenhang leiten Sie die entsprechenden Ermittlungsverfahren und entscheiden nach Abschluss der Ermittlungen über die Anklageerhebung oder die Einstellung des Verfahrens. Ihre Tätigkeit unterscheidet sich insoweit nicht vom Berufsbild einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts.
Als Amtsanwältin und Amtsanwalt arbeiten Sie entweder
- in den Allgemeinen Amtsanwaltsabteilungen (zuständig für Verfahren aus verschiedensten Deliktsbereichen der leichten bis mittleren Kriminalität, u.a. Körperverletzung, Diebstahl und Betrug) oder
- in den für Beziehungsgewalt oder Verkehrsstrafsachen zuständigen Spezialabteilungen der Amtsanwaltschaft.
Zudem übernehmen Sie die Sitzungsvertretung vor dem Strafrichter bzw. der Strafrichterin am Amtsgericht. Besonders geeigneten Amtsanwältinnen und Amtsanwälten kann auch die Sitzungsvertretung vor dem Schöffengericht übertragen werden. Die nahegelegenen Hamburger Amtsgerichte erreichen Sie problemlos fußläufig, per Fahrrad oder mit dem Öffentlichen Nahverkehr.
Ihre duale Ausbildung
Die Ausbildung zur Amtsanwältin/zum Amtsanwalt startet jeweils zum Beginn des Jahres am 02. Januar und umfasst einen 15-monatigen Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung. Sie gliedert sich in zwei theoretische und einen praktischen Ausbildungsabschnitt.
Die theoretischen Ausbildungsabschnitte vom 02.01. bis einschließlich 30.04. (fachwissenschaftliches Studium I) und vom 01.02. bis einschließlich 31.03. (fachwissenschaftliches Studium II) finden an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen in 53902 Bad Münstereifel statt. Im zweiten theoretischen Ausbildungsabschnitt legen Sie die schriftliche Prüfung ab. Für die Dauer der theoretischen Ausbildung ist eine Wohnsitznahme am Ort der Fachhochschule erforderlich. Die dortige Unterbringung und Verpflegung ist für Sie kostenfrei. Weitere Informationen zur Ausstattung der Fachhochschule und zum Fachhochschulalltag finden Sie unter https://www.fhr.nrw.de/behoerde/behoerdenvorstellung/index.php.
Der praktische Ausbildungsabschnitt wird vom 02.05. bis einschließlich 31.01. bei der Staatsanwaltschaft Hamburg absolviert. Sie lernen von erfahrenen Amtsanwälten und Amtsanwältinnen die praktische Ermittlungsarbeit und Verfügungstechnik und sammeln erste Erfahrungen in der Sitzungsvertretung.
Parallel hierzu erhalten Sie zur Vertiefung des praktisch Erlernten, aber auch zur Vorbereitung auf die schriftlichen und mündlichen Prüfungen, theoretischen Begleitunterricht in Kleinstgruppen durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Die Ausbildung schließt mit einer mündlichen Prüfung Anfang Juli ab.
Im Anschluss an Ihre erfolgreich abgelegte Prüfung werden Ihnen die Aufgaben einer Amtsanwältin/ eines Amtsanwalts übertragen. Nach erfolgreicher Bewährung in Tätigkeiten der Amtsanwaltslaufbahn werden Sie sodann zur Amtsanwältin / zum Amtsanwalt ernannt und bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in dieser Funktion eingesetzt.
Ihr Profil / Einstellungsvoraussetzungen
Die Ausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt ist Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern mit bestandener Prüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt vorbehalten, die
- über ein mit mindestens Note „befriedigend“ abgeschlossenes Studium der Rechtspflege verfügen und
- sich mindestens drei Jahre lang erfolgreich in Tätigkeiten der Rechtspflegerlaufbahn bewährt haben.
Wichtig für den Beruf der Amtsanwältin bzw. des Amtsanwalts sind außerdem:
- eine gute Auffassungsgabe, ein gutes Judiz, gutes Urteils-, Ausdrucks- und Überzeugungsvermögen,
- ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit und Eigenverantwortlichkeit,
- eine zügige, aber dennoch sorgfältige Arbeitsweise mit sicherem Blick für das Wesentliche,
- sowie eine ausgeprägte Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit sämtlichen am Verfahrensgang beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft sowie mit anderen Behörden.
Ihr Verdienst
Sie leisten die Ausbildung in Ihrer bisherigen Rechtsstellung ab und behalten daher währenddessen Ihre bisherige Besoldung. Nach erfolgreicher Bewährung in Tätigkeiten der Amtsanwaltslaufbahn und Ernennung zur Amtsanwältin / zum Amtsanwalt erhalten Sie eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A12. Das aktuelle Gehalt können Sie den Besoldungstabellen für den Hamburgischen öffentlichen Dienst entnehmen.
Beamtinnen und Beamte leisten keinen Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Krankheitsfall übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg die Krankheitskosten in der Regel für 50%. Für die anderen 50% ist eine private Krankenversicherung abzuschließen. Ferner besteht eine Pflegeversicherungspflicht.
Ausbildungsgebühren fallen nicht an.
Ihre Perspektiven
Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt werden Sie wertvoller Teil der Hamburger Staatsanwaltschaft und leisten einen wesentlichen Beitrag zur effektiven Strafverfolgung im Bereich der leichten bis mittleren Kriminalität. Sie arbeiten in einer neu strukturierten und modern aufgestellten Hauptabteilung und haben die Möglichkeit, sich auf die Bearbeitung von Beziehungsgewaltverfahren oder Verkehrsstraftaten zu spezialisieren. Bei entsprechender Qualifizierung besteht für Sie die Möglichkeit einer Beförderung zum Oberamtsanwalt/ zur Oberamtsanwältin (Besoldungsgruppe A 13) sowie zur Ersten Oberamtsanwältin/ zum Ersten Oberamtsanwalt (Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage).
Bewerber und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund / Gleichstellung
Wir möchten, dass sich die kulturelle Vielfalt, die für unsere Stadt kennzeichnend ist, auch in der Staatsanwaltschaft wiederfindet. Wenn Sie zur großen Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund gehören, ermutigen wir Sie besonders, sich bei uns zu bewerben.
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. In der Amtsanwaltschaft sind Männer unterrepräsentiert. Wir fordern Männer daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung.
Ihre Bewerbung
Ausbildungsbeginn ist jährlich am 2. Januar. Wir freuen uns auf Ihre auf dem Dienstweg an den Hamburger Generalstaatsanwalt gerichtete Bewerbung.
Für Ihre Bewerbung schicken Sie uns bitte:
- Ihr aussagefähiges Bewerbungsschreiben
- Ihren tabellarischen Lebenslauf
- Nachweise der geforderten Qualifikation
- aktuelle Beurteilung (nicht älter als 3 Jahre),
- Nachweis für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung zusammengefasst in einem PDF-Format per E-Mail an gensta-vorzimmer@sta.justiz.hamburg.de.
Kontakt
Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens (040/428 43-2588) zur Verfügung.