Sie haben Interesse an gerichtlichen Verwaltungstätigkeiten, vielseitigen juristischen Sachverhalten und zeichnen sich durch eine schnelle Auffassungsgabe und Kommunikationsfähigkeit aus? Dann passen Sie als JuSe oder als JuFa perfekt in unser zuverlässiges Team. In beiden Ausbildungsbereichen legen wir großen Fokus darauf, ratsuchenden Besuchenden kompetent mit Auskünften zur Seite zu stehen. Für die Ausbildungen setzen wir mindestens einen befriedigenden Realschulabschluss in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Gesellschaftskunde voraus.
Weitere Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens der mittlere Schulabschluss (der Erwerb ist ebenfalls über eine Berufsausbildung möglich)
- positive Eignungsempfehlung aus einem online durchzuführenden Eignungstest (die Einladung zum Test erhalten Sie, wenn wir ihre Bewerbung geprüft haben)
- (nur für angehende Beamtinnen und Beamte) eine gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
Im Anschluss an den Eignungstest erfolgt unser Vorauswahlverfahren, nach welchem wir Sie im Erfolgsfall zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen.
Zwar gibt es derzeit noch einige Verfahren in Papierform, aber die Digitalisierung frischt auch die Justiz auf. Ob verbeamtet oder nicht, in der täglichen Arbeit auf den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften können Sie alle Abläufe besser als je zuvor steuern und begleiten.
Ihre Aufgaben sind unter anderem:
- Akten selbständig anlegen und verwalten
- Protokolle führen (bei Gerichtsverhandlungen)
- Fristen berechnen und kontrollieren
- Gerichtskosten berechnen und kontrollieren
- Dokumente erstellen und ggf. beglaubigen
- Auskünfte erteilen
- Anträge und weitere Einlassungen erfassen
Einen Einblick in die verschiedenen Aufgabengebiete erhalten Sie auch bei Instagram unter: @deinjob.justiz.hamburg.
In Ihrer Ausbildung warten anspruchsvolle, abwechslungsreiche Aufgaben in Zusammenarbeit mit Richter:innen, Staatsanwältinnen und -anwälte sowie Diplom-Rechtspfleger:innen auf Sie. Der Schwerpunkt dieser praktischen Ausbildung findet beim Amtsgericht Hamburg und der Staatsanwaltschaft Hamburg statt, in welchen Ihnen umfassende Einblicke in die unterschiedlichsten Rechtsgebiete geboten werden.
Die Schwerpunkte:
- Grundbuchverfahren
- Handelsregister
- Nachlassverfahren
- Zivil- und Strafverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Insolvenzverfahren
- Betreuungsverfahren
- Familienverfahren
- Kostenrecht
- Staats- und Verwaltungsrecht
Unsere beiden Ausbildungsangebote unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Ausbildungsdauer, den jährlichen Ausbildungsbeginn und das potenzielle Beamtenverhältnis.
Für angehende Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Justizdienst beginnt die Ausbildung jeweils am 1. Oktober und dauert zwei Jahre.
Als Justizsekretäranwärter:in sind Sie bereits während der Ausbildung auf Widerruf verbeamtet. Mit dem Abschluss erwerben Sie eine bundesweit anerkannte Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Justiz. Durch den Beamtenstatus erhalten Sie keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde.
Die JuFa-Auszubildenden hingegen beginnen die zweieinhalbjährige Ausbildung bereits am 1. September.
Nach Abschluss der Ausbildung zum Justizfachangestellten (w/m/d) können Sie als Tarifbeschäftigte:r in den Geschäftsbereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden.
Gehaltsinformationen zur Ausbildung zum Justizfachangestellten (m/w/d)
Für Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg ist das der Verdienst durch das Tarifrecht geregelt. Die für Sie relevanten Gehaltsinformationen können Sie den Seiten der Tarifvereinigung der Länder entnehmen.
Die Vergütungen betragen aktuell
- 1.236,82 Euro im ersten Ausbildungsjahr
- 1.290,96 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
- 1.340,51 Euro im dritten Ausbildungsjahr
Gehaltsinformationen zur Ausbildung zum Beamten im Allgemeinen Justizdienst (m/w/d)
Für das Beamtentum sind Rechte und Pflichten, sowie Gehalt und Urlaub durch landesrechtliche Vorschriften geregelt. Die für Sie relevanten Gehälter können Sie den Besoldungstabellen für den hamburgischen öffentlichen Dienst entnehmen. Zudem profitieren unsere Landesbeamten davon, keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragen zu müssen.
Die Anwärterbezüge betragen aktuell rund 1.500 Euro.
Der kontinuierliche Erfolg unserer engagierten Nachwuchskräfte ist uns sehr wichtig. Deshalb bestehen bei uns nach erfolgreicher Ausbildung sehr gute Übernahmechancen.
Nach ihrer Übernahme und einigen Jahren Berufserfahrung haben Sie bei uns die Möglichkeit, eine Position mit Personalverantwortung zu übernehmen oder eine Aufstiegsausbildung im Gerichtsvollzug oder in der Rechtspflege zu beginnen. Natürlich bieten wir Ihnen auch eine Vielfalt an interessanten Fortbildungsmöglichkeiten an.
Die Bezahlung bei der Stadt Hamburg richtet sich nach der Stelle – fair und transparent. Unsere Tarifbeschäftigten werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die Beamtinnen und Beamten nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz bezahlt. Außerdem entwickelt sich ihr Gehalt automatisch mit, wenn sie an Erfahrung gewinnen oder befördert werden, ganz ohne Gehaltsverhandlungen. Einen Überblick gibt es unter: Arbeitgeberin Hamburg - Gehälter
Das klingt spannend? Dann schicken Sie uns bis zum 30. April 2026 Ihre Bewerbung!
Die Justizsekretärsanwärter:innen starten am 1. Oktober in ihre Ausbildung und Auszubildende zur/m Justizfachangestellten jeweils am 1. September.
Was wir von Ihnen brauchen:
- Ihr aussagefähiges Bewerbungsschreiben
- Ihren tabellarischen Lebenslauf
- Das Schulabschlusszeugnis oder die letzten beiden Schulzeugnisse
- Ggf. Zeugnisse und/oder Teilnahmebescheinigungen zu weiteren Qualifikationen
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung zusammengefasst in einer PDF-Datei per E-Mail an: karrierejustiz@justiz.hamburg.de
oder per Post an:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Referat für Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
Z21/22
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Noch Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine Mail an karrierejustiz@justiz.hamburg.de oder besuchen Sie uns auf Instagram: @deinjob.justiz.hamburg
Als moderner Arbeitgeber setzt die Freie und Hansestadt Hamburg bewusst auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und strebt zukünftig einen ausgeglichenen Anteil der Geschlechter in der Hamburger Verwaltung an. Unsere Ausbildungen sind für Frauen und Männer gleich gut geeignet. Deshalb wollen wir Bewerber:innen grundsätzlich im gleichen Umfang ansprechen und zu einer Bewerbung ermutigen. Aktuell ist im Bereich der Justizausbildungen das Geschlecht der Männer unterrepräsentiert (§ 3 Abs. 1 und 3 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes). Wir fordern daher Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Auch für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen gilt bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Einstellungsvorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber:innen.
Der Senat setzt darüber hinaus gezielt auf mehr kulturelle Vielfalt in der hamburgischen Verwaltung! In unserer Stadt leben mehr als 650.000 Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern. Mehr als ein Drittel aller Hamburger Schüler:innen haben einen Migrationshintergrund. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch bei unseren Mitarbeiter:innen widerspiegelt. Kompetenzen wie z. B. die Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen sind oftmals wertvoll und hilfreich. Wir heißen deshalb auch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund herzlich willkommen, sich bei uns zu bewerben.