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Weiterbildung

Gerichtsvollzieher (w/m/d)

Gerichtsvollzieher:innen helfen, Gerichtsentscheidungen durchzusetzen, und sorgen für Rechtsfrieden. Dabei handeln Sie umsichtig und haben alle Beteiligten im Blick. Selbständig, verbeamtet und nur dem Gesetz verpflichtet. Jetzt bewerben.

  • Justiz und Verbraucherschutz
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BJV

Inhaltsverzeichnis

Für den Einsatz als Gerichtsvollzieher:in suchen wir regelmäßig Interessierte, die sich einer neuen Herausforderung stellen wollen.

Als Gerichtsvollzieher:in erwartet Sie eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit. Der Status als Beamter oder Beamtin gibt Ihnen Sicherheit, die sehr selbständige Berufsausübung lässt Ihnen Raum für eigene Gestaltung.

Ihr Job: Selbständig und verbeamtet

Als Gerichtsvollzieher:innen sind Sie Landesbeamte in einer Sonderlaufbahn mit eigenem Geschäftsbetrieb und bearbeiten die Ihnen erteilten Aufträge selbständig. Sie organisieren Ihren Bürobetrieb eigenverantwortlich. Für dessen Aufrechterhaltung sowie für die Beschäftigung von Bürokräften erhalten Sie eine Bürokostenentschädigung. Sie können sich in einer Bürogemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen zusammenfinden oder allein einen Büroraum anmieten oder unter bestimmten Rahmenbedingungen im eigenen Wohnhaus oder der eigenen Wohnung ein Büro führen.

Hauptaufgaben von Gerichtsvollzieher:innen:

  • Vollstreckungen von Pfändungen, Verhaftungen, Wegnahme von Sachen und Personen, Räumungen, Duldungen, Versteigerungen
  • Gütliche Einigung, vermitteln zwischen Gläubiger und Schuldner, z.B. Vereinbarung von Ratenzahlungen
  • Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners oder Vermögenswerte über elektronische Abfragen bei Auskunftsstellen
  • Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft, z.B. bestimmen Sie einen Termin, laden den Schuldner in Ihr Geschäftszimmer und nehmen das Vermögensverzeichnis auf. Anschließend übersenden Sie den Beteiligten das Protokoll und sorgen auf elektronischem Weg für die erforderlichen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis oder Vermögensverzeichnisregister.
  • Zustellungen
  • Vollziehung von einstweiligen Verfügungen und Arresten

Das Berufsbild hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Neben direkten Kontakten zu Schuldnern bestimmen zunehmend elektronische Datenübermittlung und Abfragen, Recherchen in Online-Portalen oder die Nutzung von Fachsoftware und mobilen Geräten bei der Arbeit vor Ort den heutigen Berufsalltag.

Sie sind nur dem Gesetz verpflichtet. Überprüfbar sind Ihre verfahrensrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen lediglich durch das Vollstreckungsgericht, sofern gegen Ihre Entscheidung die Vollstreckungserinnerung eingelegt wird.

Ihre Weiterbildung

Die Weiterbildung zu Gerichtsvollzieher*innen dauert insgesamt 20 Monate und besteht aus einem praktischen Teil von 11 Monaten und einem theoretischen Teil von 9 Monate in der Nebenstelle Monschau des Ausbildungszentrums Nordrhein-Westfalen. Sie werden kostenlos untergebracht und verpflegt.

Die Schwerpunkte sind

  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Bürgerliches Recht und Handelsrecht
  • Zustellungswesen
  • Kostenrecht
  • sowie weitere gerichtsvollzieherspezifische Fächer

Darüber hinaus wird Grundwissen in den Bereichen Psychologie, Selbstverteidigung, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Staatsrecht und Strafrecht vermittelt.

Die Weiterbildung endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst. Diese besteht aus fünf Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.

Der Eignungslehrgang beginnt am 2. Januar 2025, die Ausbildung am 1. Juli 2025.

Ihre Stärken

Als Gerichtsvollzieher:in sind Sie stets in der Lage, eigenständig zu arbeiten. Sie halten nicht an der starren Arbeitszeitregelung des Innendienstes fest, sondern leisten Ihren Dienst auch zu ungünstigen Zeiten, z.B. abends, an Wochenenden und Feiertagen. Dem/der Gerichtsvollzieher:in ist als selbständigem Vollstreckungsorgan eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen übertragen, die sie bzw. ihn mit einer vom Innendienst her unbekannten Machtfülle ausstattet. Da der/die Gerichtsvollzieher:in nicht Vertreter des Gläubigers ist, sondern unabhängig zwischen den Parteien steht, soll sie bzw. er dieser Rolle seiner Persönlichkeit nach auch gerecht werden können.

Wichtig ist uns daher:

  • Selbständigkeit und Organisationsstärke
  • Entschlusskraft verbunden mit Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit
  • Neugier auf unterschiedliche juristische Sachverhalte
  • Hohes Maß an Einfühlungsvermögen und ein sicheres Auftreten gegenüber Schuldnern und Gläubigern
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Technisches Verständnis und Bereitschaft zur umfassenden Nutzung der eingesetzten EDV-Fachanwendungen

Ihr Verdienst: Gehalt und soziale Leistungen

Rechte und Pflichten, Gehalt und Urlaub sind für Beamtinnen und Beamte durch landesrechtliche Vorschriften geregelt. Das Entgelt für Anwärter:innen für den Gerichtsvollzieherdienst beträgt derzeit ca. 2.155,- Euro. Vollausgebildete Gerichtsvollzieher:innen werden nach A8 besoldet und bekommen zum Einstieg ca. 2.830,- Euro brutto pro Monat (Stand Dezember 2022). Zusätzlich erhalten sie Anteile der eingenommenen Gebühren (Vollstreckungsvergütung). Externe Bewerber:innen, die den Eignungslehrgang absolvieren, erhalten Bezüge nach EG 5 TV-L derzeit ca. 2619,- Euro. Das aktuelle Gehalt können Sie auch den Besoldungstabellen für den Hamburgischen öffentlichen Dienst entnehmen.

Beamtinnen und Beamte leisten keinen Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Krankheitsfall übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg die Krankheitskosten in der Regel für 50%. Für die anderen 50% ist eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Ferner besteht eine Pflegeversicherungspflicht.

Ihre Perspektiven

Als Absolventin oder Absolvent der Gerichtsvollzieherausbildung haben Sie sehr gute Chancen als Gerichtsvollzieher:in eingesetzt zu werden.

Willkommen: Bewerber:innen mit Migrationshintergrund 

Wir möchten, dass sich die kulturelle Vielfalt, die für unsere Stadt kennzeichnend ist, auch in den Gerichten wiederfindet. Gerade im Umgang mit Bürger:innen, die aus anderen Ländern kommen, sind Mehrsprachigkeit und Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen von Vorteil. Wenn Sie zur großen Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund gehören, ermutigen wir Sie besonders, sich bei uns zu bewerben. You are welcome!

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Bei den Gerichtsvollzieher:innen sind Frauen unterrepräsentiert. Wir fordern Frauen daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber:innen gleicher Eignung.

Die Einstellungsvoraussetzungen 

Zur Zusatzausbildung bzw. dem Vorbereitungsdienst - ohne Eignungslehrgang - können zugelassen werden:

  • Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 mit Zugang zum 2. Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz, die ihre Probezeit absolviert haben 
  • Beamtinnen und Beamte, die zum Zeitpunkt der Zulassung zur Ausbildung das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Bewerber:innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Justizfachangestellte:r und mindestens dreijähriger Berufserfahrung, die bereits Beschäftigte der FHH sind, können zugelassen werden, sofern sie nach Abschluss der Ausbildung die Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe noch nicht überschritten haben (gem. § 5 Abs. HmbLVO derzeit das 40. Lebensjahr)

Die Bewerber:innen, die diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, absolvieren den Lehrgang zum Gerichtsvollzieherdienst als Zusatzausbildung und verbleiben in ihrer bisherigen Rechtsstellung.

Zur Zusatzausbildung bzw. dem Vorbereitungsdienst - mit Eignungslehrgang - können zugelassen werden:

  • Bewerber:innen mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 mit Zugang zum 2. Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz, die die Probezeit noch nicht absolviert haben
  • Justizfachangestellte, die sich noch nicht mindestens drei Jahre in ihrem Beruf bewährt haben, sowie Justizfachangestellte mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung, die nicht bereits Beschäftigte der FHH sind, können auch zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden. Sie absolvieren die Ausbildung dann im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes, d.h. sie bekommen Anwärterbezüge derzeit mit einem Sonderzuschlag von 70%.
  • Bewerber:innen, die mindestens einen mittleren Schulabschluss oder Realschulabschluss erworben, eine für den Gerichtsvollzieherdienst geeignete Berufsausbildung abgeschlossen, sich in einer entsprechenden Berufstätigkeit mindestens drei Jahre bewährt und einen sechsmonatigen Eignungslehrgang erfolgreich absolviert haben, können sich bewerben, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung die Altersgrenze ( gem. § 5 Abs. HmbLVO derzeit das 40. Lebensjahr ) für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe noch nicht überschritten haben.

Den Eignungslehrgang und die Gerichtsvollzieherausbildung absolvieren diese Bewerber:innen als Tarifbeschäftigte, den anschließenden Vorbereitungsdienst absolvieren auch Sie als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und bekommen Anwärterbezüge mit einem Sonderzuschlag von 70%.

Über den Eignungslehrgang

Dieser Lehrgang besteht aus zwei Elementen:

  • Theoretische Wissensvermittlung, wofür Sie die die Nebenstelle Monschau des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen besuchen. Sie werden kostenlos untergebracht und verpflegt.
  • Praktischer Teil, bei dem Sie Hamburger Gerichtsvollzieher:innen bei Ihrer Tätigkeit begleiten.

Der Eignungslehrgang startet am 2. Januar, sechs Monate vor Ausbildungsbeginn.

Alle Bewerber:innen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Gesundheitliche Eignung ist durch ein Gutachten des Personalärztlichen Dienstes nachzuweisen.
  • Persönlichkeit, Fähigkeiten und bisherige fachliche Leistungen müssen für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet sein.
  • Wirtschaftliche Verhältnisse müssen geordnet sein. Der/Die Gerichtsvollzieher:in darf selbst nicht Vollstreckungsschuldner sein. Ihre bzw. seine Verbindlichkeiten sollen vorhandene Forderungen oder vorhandene Sachwerte nicht übersteigen.
  • Das Büro wird auf eigene Rechnung betrieben (zu Hause oder angemietet) und unterliegt einer Dienstaufsicht.

Ihre Bewerbung

Als Beamtin und Beamter mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 mit Zugang zum 2. Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz sowie als Justizfachangestellte, die Sie bereits Beschäftigte der FHH sind, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte über Ihre Dienststelle mit Stellungnahme und aktueller Beurteilung ein.

Bitte sende Sie uns Ihre Bewerbung zusammengefasst in einer PDF-Datei per E-Mail an: karrierejustiz@justiz.hamburg.de

oder per Post an:

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Referat für Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
Z21/22
Drehbahn 36
20354 Hamburg

Noch Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine Mail: karrierejustiz@justiz.hamburg.de

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • aussagefähiges Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • Prüfungszeugnis des beruflichen Abschlusses
  • Nachweise über die bisherigen beruflichen Erfahrungen
  • Bewerber:innen, die in die engere Auswahl genommen werden, müssen zudem eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse abgeben und ihre Einwilligung zur Vornahme einer Sicherheitsüberprüfung durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erteilen.

Der Bewerbungsschluss für den Berufsstart 2025 ist am 30.06.2024.

Zum zeitlichen und organisatorischen Ablauf des Bewerbungsverfahrens für Externe

Unser Bewerbungsverfahren nimmt aufgrund beamtenrechtlicher Vorgaben leider einige Zeit in Anspruch – es können rund drei Monate von Ihrer Bewerbung bis zur Zusage vergehen. Damit Sie diese Zeitspanne besser nachvollziehen können, möchten wir Ihnen gerne den Ablauf erläutern:

  1. Sollte uns Ihre Bewerbung überzeugen, nennen wir Ihnen zügig einen Termin für das Auswahlverfahren. In diesem Jahr haben wir Termine im Juni und Oktober dafür vorgesehen.
  2. Das Auswahlverfahren findet in Form eines Assessment Centers in kleinen Gruppen an zwei Vormittagen statt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Bewerbungskommission setzt sich aus je einer Vertretung des Amtsgerichts, der BJV, des Gerichtsvollzieherbundes und des Personalrats des Amtsgerichts zusammen. Diese Personen entscheiden im Anschluss des Assessment Centers über Ihre Eignung.
  3. Da die Einstellungsentscheidung noch dem Personalrat des Amtsgerichts zur Zustimmung vorgelegt werden muss und dieser nur in bestimmten Abständen tagt, melden wir uns bei Ihnen erst nach rund 14 Tagen nach dem Assessment Center wieder.
  4. Nach der Zustimmung des Personalrats sehen es die beamtenrechtlichen Bestimmungen vor, dass Sie einen Gesundheitscheck machen, bevor Sie auf Lebenszeit verbeamtet werden. Wir melden Sie daher beim personalärztlichen Dienst (PÄD) zu einer Untersuchung an. Dieses Verfahren kann nochmals sechs Wochen in Anspruch nehmen.
  5. Hat der PÄD keine Bedenken gegen Ihre Verbeamtung, bekommen Sie von uns die finale Zusage für die Teilnahme am Einführungslehrgang im befristeten Angestelltenverhältnis, der am 02.01. beginnt.
  6. Haben Sie den 6-monatigen Einführungslehrgang erfolgreich absolviert, erfolgt die Zulassung zur Gerichtsvollzieher-Ausbildung. Die Ausbildung beginnt am 1. Juli und dauert 20 Monate. Während dieser Zeit sind Sie Beamte:r auf Widerruf.

Bei entsprechenden Leistungen Ihrerseits steht Ihrem Berufswunsch Gerichtsvollzieher:in dann von unserer Seite aus nichts mehr entgegen.

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Flyer Gerichtsvollzieher

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Video: Ausbildung und Studium bei der Hamburger Justiz