Die digitale Transformation der Justiz wird häufig auf technische Aspekte und IT-Projekte reduziert. Tatsächlich handelt es sich um einen deutlich tiefgreifenderen Umbruch, der Berufsprofile und Organisationsstrukturen in der Justiz nachhaltig verändern wird. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat im Jahr 2024 das Projekt "Zukunftsberufsfeld Justiz" initiiert, das über 20 Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Berufsgruppen Justizwachtmeister:innen und Justizhelfer:innen, Geschäftsstellenmitarbeitende, Gerichtsvollzieher:innen, Rechtspfleger:innen sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vorgelegt hat.
Justizsenatorin Anna Gallina: "Die Justiz befindet sich in einer tiefgreifenden Umbruchphase. Die Anforderungen an Rechtsprechung und Rechtspflege steigen, die digitale Transformation schreitet weiter voran und es wird immer wichtiger, Personal zu qualifizieren und langfristig zu binden. Die Veränderungen betreffen vor allem die nichtrichterlichen Berufsgruppen, deren Aufgabenprofile und Qualifikationsanforderungen sich grundlegend verändert haben und weiter verändern werden. Wir brauchen hier einen Modernisierungssprung und beschreiten deshalb neue Wege. Mit diesen Handlungsempfehlungen setzen wir neue Maßstäbe für eine moderne und zukunftsfeste Justiz, die auch morgen allen Herausforderungen gewachsen ist und den Beschäftigten attraktive Perspektiven für ihre berufliche Zukunft eröffnet."
Den Empfehlungen liegen als Grundannahmen einerseits die zunehmende Automatisierung repetitiver und standardisierbarer Tätigkeiten bei gleichzeitig neuen Steuerungs- und Kontrollaufgaben sowie andererseits der Fortbestand und teilweise sogar das Anwachsen nicht substituierbarer Aufgaben im Bereich Publikumsverkehr und Sicherheit zugrunde. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es zudem zentral, den Beschäftigten auch zukünftig in einer veränderten Arbeitswelt gute Entwicklungs- und Karrierechancen zu bieten und neues Personal zu gewinnen. Die Maßnahmen zielen auf Reformen in den Bereichen Ausbildung und Qualifizierung sowie auf Anpassungen der Laufbahn- und Besoldungsstruktur.
Im Justizwachtmeisterdienst ist dazu vorgesehen, das Aufgabenportfolio neu auszurichten: Der Rückgang klassischer Innendiensttätigkeiten wie Aktentransport sowie analoge Postein- und -ausgangsbearbeitung soll durch neue Funktionen im Bereich des lokalen IT-Supports sowie durch eine gezielte Stärkung sicherheitsrelevanter Aufgaben kompensiert werden.
Im allgemeinen Justizdienst ist die Einführung eines dreistufigen Qualifikationssystems geplant, das Ausbildung, Zusatzqualifikation und modulare Fortbildung systematisch verzahnt. Gleichzeitig wird eine Einheitslaufbahn angestrebt, die bislang getrennte Karrierewege zusammenführt und Entwicklungsperspektiven transparenter gestaltet. Ergänzend wird der Quereinstieg als strategischer Personalgewinnungspfad neben der klassischen Fachausbildung verstetigt. Um auch Bewerber:innen ohne justizspezifische Vorqualifikation einen qualifizierten Zugang zu eröffnen, hat das Projekt eine strukturierte fachtheoretische Qualifizierung für Quereinsteigende entwickelt und bereits implementiert. Damit wird die Personalgewinnung breiter aufgestellt und zugleich sichergestellt, dass neue Zielgruppen systematisch und qualitätsgesichert an die spezifischen Anforderungen der Justizarbeit herangeführt werden.
Ein weiterer zentraler Baustein ist die strategische Neuausrichtung von Personalentwicklung und -steuerung. Die Empfehlungen setzen hier insbesondere auf dienststellenübergreifende Konzepte, eine verstärkte Mobilität zwischen Funktionen und Dienststellen sowie auf Querverstrebungen zwischen Verfahrens- und Verwaltungsbereichen. Ziel ist es, Personal nicht mehr ausschließlich statisch zuzuordnen, sondern flexibel dort einsetzen zu können, wo Bedarf entsteht. Damit gewinnt die Hamburger Justiz einen zentralen Hebel, um auf schwankende Verfahrenszahlen und strukturelle Ungleichgewichte reagieren zu können.
Die Maßnahmen sind berufsgruppenübergreifend aufeinander abgestimmt und sollen schrittweise über mehrere Jahre umgesetzt werden. Die Handlungsempfehlungen wurden in enger Abstimmung mit Leitungs- und Führungskräften der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Berufsverbänden und Personalvertretungen entwickelt. Durch Workshops, Befragungen und Austauschformate wurde sichergestellt, dass die Empfehlungen praxisnah, zielführend und umsetzbar sind. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird von einem Folgeprojekt der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz koordiniert und begleitet.