Notarinnen und Notare werden von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) ernannt. Die Ernennung setzt voraus, dass zuvor ein dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessorin bzw. -assessor geleistet wurde. Auch Notarassessorinnen und -assessoren werden durch die BJV ernannt. Bewerbungen (w/m/d) hierfür können nur im Rahmen eines gesonderten Ausschreibungsverfahrens berücksichtigt werden. Bewerbungsvoraussetzungen sind die Befähigung zum Richteramt und überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote "vollbefriedigend" oder der Kombination "befriedigend/gut". Die weiteren Anforderungen sind den Ausschreibungen zu entnehmen. Diese werden nach Bedarf, zumeist einmal jährlich, auf dieser Seite, dem Beck-Stellenmarkt, in der NJW und ggf. anderen Medien veröffentlicht. Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und möchte den Frauenanteil im Notarberuf erhöhen. Frauen sind daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Auswahl selbst erfolgt durch die BJV auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Anhörung der Hamburgischen Notarkammer. Die am besten geeigneten Bewerber:innen werden zu einem Auswahlgespräch geladen.
Weitere Informationen erhalten Sie von der BJV, Drehbahn 36, 20354 Hamburg, E-Mail: karrierejustiz@justiz.hamburg.de
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