Manchmal können Menschen durch Behinderung, Krankheit oder Unfall wichtige Entscheidungen nicht allein treffen. Sie brauchen Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten, z.B. in finanziellen und medizinischen Fragen. Rechtliche Betreuer:innen sind dann für sie da. Sie geben Orientierung und sorgen dafür, dass die Betroffenen mit ihren Sorgen und Herausforderungen nicht allein bleiben.
Betreuer:innen unterstützen ihre Klient:innen, soweit wie möglich autonom zu leben. Bei Bedarf handeln sie stellvertretend für diese, beantragen z.B. Leistungen, verwalten Konten, willigen in Behandlungen ein, vertreten betreute Personen gegenüber Behörden – so, wie es den Wünschen der Betreuten entspricht. Sie übernehmen Verantwortung und gestalten aktiv das Leben anderer mit: Rechtliche Betreuer:innen organisieren notwendige Hilfen für den Alltag – leisten diese aber nicht selbst. Sie helfen betreuten Menschen dabei, selbstbestimmt zu leben.
Rechtliche Betreuer:innen arbeiten selbständig und erhalten eine gesetzlich geregelte Vergütung, im Großteil der Fälle vom Staat. Die Tätigkeit ist sehr flexibel: Sie bestimmen, wie viele und welche Betreuungen Sie führen möchten und können dadurch Arbeitszeiten und -umfang nach Ihren Vorstellungen gestalten. Der Einstieg in die Tätigkeit als Berufsbetreuer:in kann auch nebenberuflich erfolgen. Sie können Ihre bisherige Tätigkeit weiterführen, bis Sie sich für ein hauptberufliches Engagement als Betreuer:in entscheiden.
Wir erleichtern Ihnen den Einstieg in die neue Tätigkeit durch vielfältige kostenfreie Beratungs- und Unterstützungsangebote. Z.B. stellen wir gern den Kontakt zu erfahrenen Berufsbetreuer:innen her, bei denen Sie durch Hospitationen und Praktika einen Einblick in die Praxis gewinnen können. Wir fördern die Vernetzung von Betreuer:innen in der Anfangsphase und bieten Fortbildungen an, ebenfalls kostenlos.
Für die Registrierung als berufliche Betreuungsperson ist ein Sachkundenachweis erforderlich, um die Qualität der rechtlichen Betreuung sicherzustellen. Volljurist:innen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Sozialarbeiter:innen müssen diesen nicht erbringen. Kenntnisse aus anderen Berufsfeldern sind ebenfalls oftmals wertvoll für die Tätigkeit, können daher berücksichtigt und durch in Sachkundekursen erworbenes Wissen ergänzt werden.
Weitere Informationen und unverbindliche Beratung erhalten Sie bei der
beim Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz.
Die Tätigkeit als rechtliche Betreuungsperson können Sie auch ehrenamtlich ausüben. Durch dieses gesellschaftliche Engagement gewinnen Sie wertvolle Erfahrungen – ggf. auch für Ihre Entscheidung, ob sie sich beruflich für betreuungsbedürftige Menschen einsetzen möchten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse per E-Mail an die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht ✉️ oder an einen der Hamburger Betreuungsvereine.