Berufsbild

Rechtliche:r Betreuer:in

Hier finden Sie Informationen zur Tätigkeit als berufliche:r oder ehrenamtliche:r Betreuer:in.

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Als rechtliche:r Betreuer:in stehen Sie Menschen zur Seite, soweit diese aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Sie unterstützen sie in ihrer Entscheidungsfindung und im autonomen Handeln, übernehmen unter Beachtung ihrer Wünsche bei Bedarf die rechtliche Vertretung der betreuten Menschen und setzen sich für ihre Rechte gegenüber Dritten ein. Sie organisieren z.B. die notwendigen Hilfen für den Alltag, während es nicht zu Ihren Aufgaben gehört, diese selbst zu leisten.

Die verantwortungsvolle Tätigkeit ist vielseitig, sinnstiftend und leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe betreuter Menschen. Sie arbeiten selbständig, flexibel und erhalten eine gesetzlich geregelte Vergütung nach dem VBVG.

Berufsbetreuer:innen

Für die Registrierung als berufliche Betreuungsperson ist ein Sachkundenachweis erforderlich, um die Qualität der rechtlichen Betreuung sicherzustellen. Volljurist:innen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Sozialarbeiter:innen müssen diesen nicht erbringen; Kenntnisse aus anderen Berufsfeldern können berücksichtigt werden.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Fachstelle Berufsbetreuung beim Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz (Beratung und Informationen für Berufsbetreuer:innen; E-Mail: berufsbetreuung@altona.hamburg.de).

Ehrenamtliche Betreuer:innen

Die Tätigkeit als rechtliche Betreuungsperson kann auch ehrenamtlich ausgeübt werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht (Ehrenamtliche Betreuer Hamburg; E-Mail: beratungrechtlichebetreuung@altona.hamburg.de), die ebenfalls beim Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz angesiedelt ist oder an einen der Hamburger Betreuungsvereine (Die Hamburger Betreuungsvereine).

Engagieren Sie sich mit uns für Selbstbestimmung, Teilhabe und Menschlichkeit.

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Das Sorgen für Ruhe, Sicherheit und Ordnung ist die Kernaufgabe von Justizwachtmeister:innen. Sie üben damit insbesondere hoheitsrechtliche Befugnisse im Rahmen ihrer Aufgaben aus.