Sie wurden im Netz beleidigt oder bedroht? Sie haben Hassrede miterlebt? Zeigen Sie Hate Speech an! Schnell, einfach und direkt über unser Meldeportal. Menschen, die Opfer von Hasskriminalität im Internet geworden sind oder denen Hassrede gegen andere aufgefallen ist, können einfach über den Online-Dienst direkt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige erstatten. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hate Speech konsequent anzeigen
Inhalte übermitteln
Notieren Sie die Internetadresse des Postings und des Profils sowie den Zeitpunkt des Postings. Machen Sie Screenshots vom Inhalt, Kommentarverlauf und Profil der Person, die das Hassposting erstellt hat. Diese Screenshots können Sie über den Online-Dienst hochladen. Dokumentieren Sie, wann dieser Inhalt durch wen entdeckt wurde.
Strafantrag notwendig?
Bei bestimmten Straftaten wie Beleidigung, Üble Nachrede oder Verleumdung muss das Opfer binnen 3 Monaten nach Kenntnis über Tat und Täter:in einen Strafantrag stellen - erst dann werden die Taten verfolgt. Der Strafantrag kann im Portal heruntergeladen, handschriftlich unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden.
Anzeige erstatten
Was Sie sonst noch tun können
Wenn Sie hetzerische und möglicherweise strafbare Inhalte im Netz entdecken, können Sie Ihre Beobachtungen auch der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) melden. Das ist über das Formular https://www.ma-hsh.de/service/beschwerde.html unkompliziert und auch anonym möglich.
Die MA HSH geht gegen Beiträge vor, die zur Verrohung der Gesellschaft beitragen oder Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können - zum Beispiel gegen ein Musikvideo mit Gewaltdarstellungen, ein Post mit Hakenkreuzen oder ein Profil voller Hetze gegen Geflüchtete.
Während Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft gesetzeswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken und auf Online-Plattformen verfolgen, um die Täter:innen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, regt die MA HSH die schnelle Löschung von Inhalten direkt bei Anbietern oder über einen besonderen Meldestatus bei den sozialen Netzwerken an. Erfolgt keine Abhilfe, kann die MA HSH im Wege von Aufsichts- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren Zwangs- und/oder Bußgelder gegen die Anbieter oder Netzwerke verhängen.
Wo Sie Beratung finden
Die Organisation Hate Aid bietet Betroffenen digitaler Gewalt ein kostenloses Beratungsangebot. Menschen, die online Hass und Hetze erleben, die beleidigt, verleumdet oder bedroht werden, können sich an HateAid wenden. Neben einer stabilisierenden Erst-, Sicherheits-, und Kommunikationsberatung unterstützt HateAid die Betroffenen bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Täterinnen und Täter.
Datenschutzerklärung
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Zusammenhang mit dem Internetdienst "Hasskriminalität im Internet melden" der Staatsanwaltschaft Hamburg.
I. Geltungsbereich
Die Hamburger Staatsanwaltschaften verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Mit den nachfolgenden Informationen wird Ihnen ein Überblick gegeben über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung des Internetdienstes "Hasskriminalität im Internet melden", dessen rechtliche Grundlagen und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht.
Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Davon zu unterscheiden sind die sog. Verkehrsdaten, die bei der Nutzung des Internetdienstes anfallen.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht) und https://www.landesrecht-hamburg.de (Landesrecht Hamburg) abrufen.
II. Verantwortlichkeit
a)
Die verantwortliche Stelle ist die Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Kontaktdaten sind nachfolgend aufgeführt:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
E-Mail: Poststelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de
Wenn Sie Fragen zum Stand des Verfahrens und zur Datenverarbeitung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Abt. 71
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
b)
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die/den für die Staatsanwaltschaften Hamburg zuständige Behördliche Datenschutzbeauftragte/ zuständigen Behördlichen Datenschutzbeauftragten richten:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
E-Mail: poststelle-DSB@sta.justiz.hamburg.de
III. Hosting
Der Internetdienst wird auf dem Portal „Hamburger Service“ durch die Senatskanzlei Hamburg in Zusammenarbeit mit der Firma Dataport (Altenholzer Straße 10-14, 24161 Kiel), die als technischer Dienstleister im Rahmen administrativer Tätigkeiten u.U. Zugriff auf personenbezogene Daten erlangen kann, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie nach deren Vorgaben vorgehalten.
IV. Umgang mit Ihren Daten
1. Personenbezogene Daten
a)
Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügt die Staatsanwaltschaft Hamburg höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft Hamburg für das Verfahren erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg verarbeitet personenbezogene Daten in Ermittlungs-, Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Vollstreckungsverfahren sowie AR-Sachen, mit denen sie befasst ist. Ohne Ihre Einwilligung dürfen insbesondere nach § 161 der Strafprozessordnung (StPO) zu dem in § 160 Absätze 1 bis 3 StPO bezeichneten Zweck – Erforschung des Sachverhalts bei Straftatverdacht – personenbezogene Daten erhoben werden.
Nach § 483 StPO dürfen personenbezogene Daten für Zwecke des Strafverfahrens in Dateien verarbeitet werden. Die Daten dürfen auch für andere Strafverfahren, die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Gnadensachen genutzt werden.
Nach abschließender Bearbeitung werden die Daten entsprechend den Aufbewahrungsfristen gespeichert, die in der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Hamburgischen Justiz (Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung – JschrAufbVO- vom 12. April 2011) festgelegt sind.
b)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
Innerhalb der Justiz erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Führung und Aufbewahrung der Verfahrensakten betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind zum Beispiel Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Ermittlungsbeamtinnen und Ermittlungsbeamte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und Geschäftsstellenmitarbeiter.
An Stellen außerhalb der Justiz werden Ihre personenbezogenen Daten nur im Einzelfall übermittelt, soweit es für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist, etwa an
- Beteiligte des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind,
- nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuziehende Personen, zum Beispiel Sachverständige oder Dolmetscherinnen und Dolmetscher,
- andere Gerichte, öffentliche Stellen, Sicherheitsbehörden.
c)
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Behörden und Stellen zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerfüllung ergeben sich aus dem 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes (§§ 45 ff. BDSG), den §§ 474 ff. StPO, die gemäß § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung finden, sowie den §§ 12 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG).
2. Verkehrsdaten
Um die Qualität des Internetdienstes zu verbessern, werden Daten über den einzelnen Zugriff auf die Website auch zu statistischen Zwecken gespeichert. Dieser Datensatz besteht aus:
- der Benutzerkennung,
- dem Datum und der Uhrzeit der Absendung,
- dem technischen Identifikator (Namen) für die versendete Anzeige,
- dem Bearbeitungsergebnis oder dem Fehlerstatus,
- der temporären Session-ID bzw. den Session-Cookies (Session-Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert und ausgelesen werden können, um die Benutzerführung zu optimieren), welche aber nach Schließen des Anwender-Browsers gelöscht werden.
V. Ihre Rechte
Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 57 BDSG und §§ 475, 487 Abs. 2 Satz 1 StPO),
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (§ 58 Abs. 1 BDSG),
- Löschung personenbezogener Daten (§ 58 Abs. 2 BDSG); Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden,
- Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten (§ 58 Abs. 3 BDSG).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Staatsanwaltschaft Hamburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Es besteht darüber hinaus gemäß § 60 BDSG i.V.m. § 500 Abs. 2 Nr. 2 StPO ein Beschwerderecht beim
Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 279 – 11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.