Justizfachangestellte:r
Aufgaben
- Akten selbständig anlegen und verwalten
- Fristen berechnen und kontrollieren
- Ladungsgeschäft
- Protokolle führen bei Gerichtsverhandlungen
- Gerichtskosten berechnen und kontrollieren
- Dokumente erstellen und ggf. beglaubigen
- Auskünfte erteilen
- Anträge und weitere Einlassungen erfassen
Ausbildungsinformationen
Die Ausbildung dauert in der Regel 2,5 Jahre und beginnt jeweils am 1. September. Im ersten Ausbildungsjahr wird die Gruppenausbildung absolviert. Im zweiten Lehrjahr liegt der Fokus in der Einzelplatzausbildung. Die gesamte Ausbildung findet in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften statt.
Einstellungsvoraussetzungen
- Mindestens der mittlere Schulabschluss oder Realschulabschluss und
- Positive Eignungsempfehlung aus einem online durchzuführenden Eignungstest
Erforderliche Sprachkompetenz
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Erforderliche sonstige Fähigkeiten
Sichere PC-/MS-Office-Kenntnisse
Ansprechpartner Anerkennung des Schulabschlusses
Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte
Das deutsche Beamtentum steht grundsätzlich auch für alle Staatsbürger:innen der Europäischen Union (und Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) offen. Dies schließt nicht ukrainische Staatsbürger:innen ein. Aber: Es können durch das Personalamt Ausnahmen erteilt werden. Eine Ausnahmegenehmigung kann aufgrund eines unbefristeten Aufenthaltstitels und einer unbeschränkten Erwerbserlaubnis erteilt werden, nachdem das Auswahlverfahren zur Ausbildung erfolgreich abschlossen wurde.
Um Zugang zur Laufbahn (StrafVD) über die Ausbildung zu erlangen, ist gemäß §2 APO-StrafVD unter anderem ein Nachweis über mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung vorzulegen. Der Schulabschluss muss in Deutschland anerkannt sein, dies läuft in Hamburg über die Sozialbehörde. Auch die Anerkennung einer Ausbildung muss je nach Industriezweig offiziell in Deutschland anerkannt sein, damit dieser berücksichtigt werden kann.
Im Auswahlverfahren wird mittels eines Deutschtests ermittelt, ob das geforderte Sprachniveau erreicht wird. Wir empfehlen allen Bewerber:innen das Sprachniveau C1, um Ihnen reale Chancen im Deutschtest zu bieten.
Alle Informationen zur Ausbildung Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte finden Sie hier.