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Ausbildung in der Justiz

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Hier werden Ausbildungsberufe vorgestellt, für die eine Bewerbung ohne deutsche Staatsbürgerschaft möglich ist.

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Justizfachangestellte:r

Aufgaben

  • Akten selbständig anlegen und verwalten
  • Fristen berechnen und kontrollieren
  • Ladungsgeschäft
  • Protokolle führen bei Gerichtsverhandlungen
  • Gerichtskosten berechnen und kontrollieren
  • Dokumente erstellen und ggf. beglaubigen
  • Auskünfte erteilen
  • Anträge und weitere Einlassungen erfassen

Ausbildungsinformationen

Die Ausbildung dauert in der Regel 2,5 Jahre und beginnt jeweils am 1. September. Im ersten Ausbildungsjahr wird die Gruppenausbildung absolviert. Im zweiten Lehrjahr liegt der Fokus in der Einzelplatzausbildung. Die gesamte Ausbildung findet in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften statt.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Mindestens der mittlere Schulabschluss oder Realschulabschluss und
  • Positive Eignungsempfehlung aus einem online durchzuführenden Eignungstest

Erforderliche Sprachkompetenz

Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Erforderliche sonstige Fähigkeiten

Sichere PC-/MS-Office-Kenntnisse

Ansprechpartner Anerkennung des Schulabschlusses

Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte

Das deutsche Beamtentum steht grundsätzlich auch für alle Staatsbürger:innen der Europäischen Union (und Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) offen. Dies schließt nicht ukrainische Staatsbürger:innen ein. Aber: Es können durch das Personalamt Ausnahmen erteilt werden. Eine Ausnahmegenehmigung kann aufgrund eines unbefristeten Aufenthaltstitels und einer unbeschränkten Erwerbserlaubnis erteilt werden, nachdem das Auswahlverfahren zur Ausbildung erfolgreich abschlossen wurde.

Um Zugang zur Laufbahn (StrafVD) über die Ausbildung zu erlangen, ist gemäß §2 APO-StrafVD unter anderem ein Nachweis über mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung vorzulegen. Der Schulabschluss muss in Deutschland anerkannt sein, dies läuft in Hamburg über die Sozialbehörde. Auch die Anerkennung einer Ausbildung muss je nach Industriezweig offiziell in Deutschland anerkannt sein, damit dieser berücksichtigt werden kann.

Im Auswahlverfahren wird mittels eines Deutschtests ermittelt, ob das geforderte Sprachniveau erreicht wird. Wir empfehlen allen Bewerber:innen das Sprachniveau C1, um Ihnen reale Chancen im Deutschtest zu bieten.

Alle Informationen zur Ausbildung Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte finden Sie hier.