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Verfolgung von Kriegsverbrechen

  • Justiz und Verbraucherschutz

Sie haben Kriegsverbrechen in der Ukraine gesehen oder erlebt? Hier finden Sie Informationen, was zu Kriegsverbrechen nach deutschem Recht zählt und an wen Sie sich wenden können.

  • Justiz und Verbraucherschutz

Sie haben Kriegsverbrechen in der Ukraine gesehen oder erlebt?

Kriegsverbrechen können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie durch Ausländer außerhalb von Deutschland begangen wurden.

Alle Hinweise zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine können helfen, diese Taten strafrechtlich zu verfolgen.

Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht beispielsweise

  • Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Infrastruktur wie z. B. Wohngebiete, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Öldepots, Gasleitungen, (Atom-) Kraftwerke, Lager mit atomaren Abfällen etc.,
  • Hinrichtungen oder Übergriffe (Geiselnahme, Folter, Vergewaltigungen oder andere Misshandlungen) von kämpfenden Einheiten auf Zivilisten oder Kriegsgefangene,
  • großflächige Plünderungen oder Zerstörung von Eigentum,
  • Behinderung humanitärer Hilfe,
  • Einsatz von Bomben spezieller Bauart wie z. B. Streubomben, Vakuumbomben, Chemiewaffen oder biologische Waffen.

(Quelle: Bundeskriminalamt)

Wohin können Sie sich wenden?

  • Wenn Sie selbst Opfer oder Augenzeuge von möglichen Kriegsverbrechen geworden sind, können Sie sich an jede Polizeidienstelle in Ihrer Nähe wenden. Dort werden erste Informationen anhand eines Fragebogens entgegengenommen. Der Fragebogen liegt auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache vor.
  • Sie können zudem über die Online-Wache der Hamburger Polizei Anzeige erstatten - die Seite ist nur in deutscher Sprache verfügbar.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die Zentralstelle Staatsschutz der hamburgischen Generalstaatsanwaltschaft zu wenden:
    Ansprechperson: Herr Leitender Oberstaatsanwalt Arnold Keller
    E-Mail: gensta-zentralstelle@sta.justiz.hamburg.de

Die Strafverfolgungsbehörden werden Ihre Informationen an die zuständigen Behörden weiterleiten.