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Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Das Referat Rechtliche Betreuung ist unter anderem für die Anerkennung von Betreuungsvereinen und die Zertifizierung von Sachkundelehrgängen in der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig.

BJV

Inhaltsverzeichnis

Anerkennung von Betreuungsvereinen

Ein Betreuungsverein ist ein Verein, der nach § 16 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) hauptamtliche Mitarbeiter:innen beschäftigt, die rechtliche Betreuungen übernehmen. Zudem nehmen Betreuungsvereine sogenannte Querschnittsaufgaben nach § 15 BtOG wahr. Das heißt, sie informieren z.B. über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, beraten bzw. unterstützen ehrenamtliche Betreuungspersonen bei ihrer Tätigkeit und bilden diese fort.

Voraussetzung für die Übernahme dieser Aufgaben ist die Anerkennung des Betreuungsvereins entsprechenden bundes- und landesrechtlich geregelter Vorgaben. Gemäß § 14 BtOG muss ein Verein, um als Betreuungsverein anerkannt zu werden, u.a. die Aufgaben nach §§ 15 und 16 BtOG wahrnehmen und hierfür Mitarbeiter:innen beschäftigen, diese beaufsichtigen und weiterbilden.

Für die Anerkennung in Hamburg müssen Betreuungsvereine darüber hinaus nach § 1 Absatz 1 Hamburger BetreuungsorganisationsG-Ausführungsgesetz (HmbAGBtOG) ihren Sitz und Tätigkeitsbereich in Hamburg haben, gemeinnützig sein und als Zielsetzung die rechtliche Betreuung von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Hamburg verfolgen. Außerdem müssen sie im Wesentlichen den Nachweis erbringen, dass ihre Arbeit nach Inhalt, Umfang und Dauer eine Anerkennung rechtfertigt und dass sie über fachlich und persönlich geeignete hauptamtliche Beschäftigte einschließlich des Leitungspersonals verfügen. Eine Anerkennung setzt voraus, dass die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz einen Bedarf an der Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben festgestellt hat.

Feststellung des Bedarfs an der Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben

Die Feststellung des Bedarfs an der Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben ist gemäß § 1 Nr. 7 HmbAGBtOG Voraussetzung für die Anerkennung eines Betreuungsvereins in der FHH. Die Feststellung wird durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz getroffen. Zurzeit liegt ein Bedarf an 11 Vollzeitäquivalenten vor.

Der Bedarf wird aktuell durch die in Hamburg anerkannten Betreuungsvereine gedeckt. Falls ein erweiterter bzw. anderweitiger Bedarf festgestellt wird oder die anerkannten Betreuungsvereine den Bedarf nicht mehr vollständig decken sollten, wird an dieser Stelle veröffentlicht, welche freien Kapazitäten für die Anerkennung weiterer Betreuungsvereine in der FHH zur Verfügung stehen.

Ab Juli 2025 ist eine Querschnittsstelle im Umfang von 1 Vollzeitäquivalent neu zu vergeben.

Auch unabhängig von einer solchen Mitteilung können Sie sich an das Referat Rechtliche Betreuung wenden, um Ihr Interesse an der Gründung eines neuen Betreuungsvereins in der FHH zu bekunden. Wir beraten Sie gern (Kontakt s.u.).

Zertifizierung von Sachkundelehrgänge sowie Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgängen

Das Referat Rechtliche Betreuung zertifiziert Sachkundelehrgänge und Studien-, Aus- oder Weiterbildungslehrgänge für Berufsbetreuer:innen.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Berufsbetreuer:innen einen Sachkundenachweis erbringen. Die erforderliche Sachkunde kann unter anderem durch den Besuch eines Sachkundelehrgangs oder eines Studien-, Aus- oder Weiterbildungslehrgang nachgewiesen werden.

Studiengänge werden nach § 5 Absatz 2 Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) anerkannt, wenn eine Hochschule einen Antrag stellt und darlegt, dass der Studiengang alle für den Erwerb der Sachkunde notwendigen Kenntnisse nach § 3 Absatz 1 bis 3 BtRegV vermittelt.

Aus- oder Weiterbildungslehrgänge müssen nach § 5 Absatz 3 BtRegV von oder in Kooperation mit einer Hochschule angeboten werden und alle Kenntnisse nach § 3 BtRegV einschließlich der in der Anlage zur BtRegV konkretisierten Inhalte vermitteln.

Ein Sachkundelehrgang kann neben Hochschulen auch von anderen privaten oder öffentlichen Trägern angeboten werden. Der Inhalt eines Sachkundelehrgang ist fest vorgegeben. Er muss nach § 6 Absatz 2 BtRegV alle in der Anlage zur BtRegV bestimmten Module enthalten, auch praktische Übungen aufweisen und einen zeitlichen Umfang von mindestens 270 Zeitstunden einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit umfassen. Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgang muss der Anbieter zudem noch weitere Voraussetzungen nach § 8 Absatz 1 BtRegV erfüllen. Er muss z.B. nachweisen, dass er über geeignetes Lehrpersonal verfügt, die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrbetriebs und des Prüfungsverfahrens bietet, und die teilnehmerbezogenen Lehrgangskosten nachvollziehbar darlegen.

Bisher sind folgende Lehrgänge in der FHH anerkannt:

Name des Anbieters

Art des Angebots

Link

Pries und Partner Institut für  Training und Beratung GmbH  (itb GmbH)

Sachkundelehrgang nach § 8 Abs. 1 BtRegV

https://itb-net.de/kurs/zertifizierter-berufsbetreuerin-vereinsbetreuerin-und-beraterin/

Institut für Innovation und  Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH

Sachkundelehrgang nach § 8 Abs. 1 BtRegV

https://ipb-weiterbildung.de/201_Sachkunde.php

Darüber hinaus finden Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (BAGüS) eine Liste aller bundesweit anerkannten Lehrgänge unter https://www.bagues.de/de/.

Wenn Sie einen Sachkundelehrgang oder Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgang anerkennen lassen möchten oder Fragen hierzu haben, nehmen Sie gerne Kontakt (siehe unten) zum Referat Rechtliche Betreuung auf.

Weiterführende Informationen/Downloads

Weitere Informationen rund um das Thema "Rechtliche Betreuung" sowie zur Bevollmächtigung und zu Vorsorgevollmachten finden sich in unseren Broschüren, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung stehen. Zudem können Sie auch einen Vordruck zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht herunterladen.

Kontakt

Für weitere Informationen erreichen Sie uns per E-Mail an poststelle@justiz.hamburg.de.

Download

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Broschüre "Ich sorge vor!"

PDF herunterladen [PDF, 1,3 MB]

Ratgeber für Bevollmächtigte

PDF herunterladen [PDF, 1,7 MB]

Vordruck Vorsorgevollmacht

PDF herunterladen [PDF, 47,7 KB]

Wegweiser Betreuungsrecht

PDF herunterladen [PDF, 1,0 MB]