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Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

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Gerd Altmann/pixelio.de

Hinweis

Mit dem 1.9.2022 ist das Hanseatische Oberlandesgericht für die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen zuständig. Dort werden auch alle von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz noch nicht abgeschlossenen Verfahren fortgeführt. Bitte senden Sie Anträge (ein Formular findet sich im Downloadbereich) und Unterlagen zu bereits laufenden Verfahren an das Hanseatische Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg. Ansprechpersonen erreichen Sie telefonisch unter +49 40 42843-2101 oder per E-Mail an registratur@olg.justiz.hamburg.de.

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Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

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