Was ist der Sammelfonds für Bußgelder?
In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gibt es dafür den Sammelfonds für Bußgelder. Er setzt sich aus vier Fonds mit jeweils 10 Fördergebieten zusammen. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.
Was geschieht mit den Mitteln aus dem Sammelfonds für Bußgelder?
Jedem der vier Sammelfonds ist ein Verteilungsgremium zugeordnet, das sich jeweils aus einem Richter oder einer Richterin, einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zusammensetzt. Die Verteilungsgremien beschließen jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres über die Verteilung der in den Fonds angesammelten Bußgelder.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erstellt jährlich einen Bericht über die Verteilung der Bußgelder. Der jeweils aktuelle Bericht kann am Ende der Seite unter "Downloads" heruntergeladen werden.
Wer kann wie Zuweisungen von Bußgeldern beantragen?
Im Namen einer gemeinnützigen Einrichtung können Sie Anträge auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn Ihre Einrichtung dafür bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz registriert ist. Die Anträge auf Registrierung und Zuweisung von Geldern sowie den Nachweis der Verwendung stellen Sie in wenigen Minuten online im Hamburg Service.
Dort finden Sie auch die Voraussetzungen und Fristen für Ihre Anträge sowie weitere Informationen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Anträge online zu stellen, können Sie die Anträge vorübergehend noch in Papierform per Post schicken. Die dafür erforderliche „Erklärung“ sowie alle weiteren Informationen finden Sie am Ende der Seite im Downloadbereich.
Das Faxen oder Mailen von Anträgen ist nicht möglich.