Aufgaben ehrenamtlicher Richter:innen
Ehrenamtliche Richter:innen sind gleichberechtigte Mitglieder der Richterbank. Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern entscheiden sie über arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten. Durch die Einbringung beruflicher und persönlicher Erfahrungen wird die Verbindung zwischen Justiz und Gesellschaft gestärkt. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zeitlicher Aufwand
Das Ehrenamt ist mit einer überschaubaren zeitlichen Belastung verbunden. In der Regel erfolgt die Heranziehung ein- bis zweimal pro Jahr für einen Verhandlungstag. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen für diese Tätigkeit freizustellen.
Berufungsverfahren
Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Verbände, Gewerkschaften oder Vereinigungen. Nach Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt die Berufung durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz für die Dauer von fünf Jahren. Eine wiederholte Berufung ist möglich.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg
- Wahlrecht zum Deutschen Bundestag
- Keine Eintragungen im Bundeszentralregister (Strafregister)
Kontakt
Für Fragen und weitere Informationen steht folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung:
Ehrenamtliche Richter, Z21/21
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Zentralamt
Postfach 302822
20310 Hamburg
E-Mail: ehrenamtliche_richter@justiz.hamburg.de
Ein Engagement im Bereich der ehrenamtlichen Richter:innen trägt zur Stärkung der Hamburger Justiz bei.