Ehrenamt

Ehrenamtliche Richter:innen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Das Engagement als ehrenamtliche Richter:innen bei den Arbeits- und Sozialgerichten in Hamburg bietet die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Rechtsprechung und zur Gesellschaft zu leisten.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Der Hauseingang des Sozialgerichts zwischen zwei Bäumen.
Sozialgericht Hamburg

Aufgaben ehrenamtlicher Richter:innen

Ehrenamtliche Richter:innen sind gleichberechtigte Mitglieder der Richterbank. Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern entscheiden sie über arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten. Durch die Einbringung beruflicher und persönlicher Erfahrungen wird die Verbindung zwischen Justiz und Gesellschaft gestärkt. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zeitlicher Aufwand

Das Ehrenamt ist mit einer überschaubaren zeitlichen Belastung verbunden. In der Regel erfolgt die Heranziehung ein- bis zweimal pro Jahr für einen Verhandlungstag. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen für diese Tätigkeit freizustellen.

Berufungsverfahren

Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Verbände, Gewerkschaften oder Vereinigungen. Nach Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt die Berufung durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz für die Dauer von fünf Jahren. Eine wiederholte Berufung ist möglich.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg
  • Wahlrecht zum Deutschen Bundestag
  • Keine Eintragungen im Bundeszentralregister (Strafregister)

Kontakt

Für Fragen und weitere Informationen steht folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung:

Ehrenamtliche Richter, Z21/21
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Zentralamt
Postfach 302822
20310 Hamburg
E-Mail: ehrenamtliche_richter@justiz.hamburg.de

Ein Engagement im Bereich der ehrenamtlichen Richter:innen trägt zur Stärkung der Hamburger Justiz bei.

Download

Flyer ehrenamtliche Richter:innen

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Zum Weiterlesen

Ein Straßenschild mit den Aufschriften: "Aufgaben", "Unterstützung", "Rechtliche Grundlagen". Darunter steht "Wegweiser Betreuungsrecht" als Hauptüberschrift des Covers der Broschüre
BJV
Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Das Referat Rechtliche Betreuung ist für die Anerkennung von Betreuungsvereinen in der FHH zuständig.

Tim Boehme, movid GmbH
Opferschutz

Opferinformation

Opfer von Straftaten können sich informieren, wann Täter aus der Haft entlassen werden

Grafik mit Text "mehr Transparenz"
Gerd Altmann/pixelio.de
Informationsanspruch

Hamburgisches Transparenzgesetz

Hamburgs Verwaltung ist transparent: Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Information.