Hamburgisches Transparenzgesetz

Frequently Asked Questions (FAQs) zum Antrag auf Information

Am 06. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz in Kraft getreten. Mit Gesetz vom 19. Dezember 2019 ist es reformiert worden.

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Das Gesetz gewährt auf Antrag jedem - auch ohne eigene Betroffenheit - einen grundsätzlich freien Zugang zu behördlichen Informationen. Vom Hamburgischen Transparenzgesetz werden auch juristische Personen des Privatrechts erfasst, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen.

Zur Handhabung soll erläuternd auf die wichtigsten Fragen eingegangen werden:

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz