Psychosoziale Prozessbegleitung stellt dabei eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Opfer- und Zeugenbetreuung dar und wird nur von dafür besonders qualifizierten und mit einer Zusatzausbildung versehenen Personen ausgeführt.
Die rechtliche Beratung des Tatopfers gehört nicht zu den Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung. Hierfür kann bei Bedarf Kontakt zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt aufgenommen werden.
Auch therapeutische Unterstützung bietet die Prozessbegleitung nicht. Sie kann aber, falls das vom Tatopfer gewünscht wird, an eine Stelle, die Therapie oder auch Traumabehandlung anbietet, vermitteln.
Wer hat Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung?
Einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung haben Minderjährige, die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat geworden sind. Im Einzelfall können auch erwachsene Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines psychosozialen Prozessbegleiters haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder ihre besondere Schutzbedürftigkeit eine Beiordnung erfordert.
Ich benötige eine psychosoziale Prozessbegleitung - Was muss ich tun?
Benötigen Sie die Unterstützung einer psychosozialen Prozessbegleitung? Dann wenden Sie sich an eine der auf der folgenden Liste genannten Personen oder Institutionen. Die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Kontakt
Psychosoziale Prozessbegleitung Postanschrift
Postfach 302822
20310 Hamburg
E-Mail: bjvopferschutz@justiz.hamburg.de
Interessieren Sie sich für eine Tätigkeit als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter?
Verfügen Sie über einen Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung? Dann können Sie nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden anerkannten Weiterbildung die Voraussetzungen für eine Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleitperson in Hamburg erfüllen. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Referat Opferschutz, berät Sie gerne! Nehmen Sie bei Interesse Kontakt auf über bjvopferschutz@justiz.hamburg.de