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Datenzugriff

IT-Gesetz für die Justiz

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Das HmbITJG regelt Zugriffe auf die Akten bzw. Dokumente und sonstigen Daten mit Hilfe der IT und knüpft sie an enge Voraussetzungen. Es schreibt den IT-Stellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften und den externen IT-Dienstleistern zudem vor, Sicherheits- und Kontrollkonzepte zu erstellen.

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HansOLG Pressestelle

Herzstück des Gesetzes über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik bei Gerichten und Staatsanwaltschaften der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine unabhängige IT-Kontrollkommission, die hauptsächlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte und Staatsanwaltschaften besetzt ist. Sie kontrolliert, dass die Schutzvorschriften des Gesetzes eingehalten werden, und legt in regelmäßigen Abständen einen Bericht vor. Hierzu ist sie mit Einsichts- und Auskunftsrechten ausgestattet, mittels derer sie zum Beispiel die Sicherheits- und Kontrollkonzepte überprüfen kann. Das stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine von außen unbeeinflusste, objektive Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Schutz vertraulicher Dokumente

Durch die digitale Transformation und insbesondere durch die Einführung der elektronischen Akte werden neue Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Gerichte und Unbeeinflussbarkeit der Staatsanwaltschaften erforderlich. Denn auf elektronische Dokumente kann ohne sachgerechte Schutzmaßnahmen unter Umständen leichter zugegriffen werden als auf eine Papierakte, deren Aufbewahrungsort der zuständige Amtsträger meist selbst bestimmt. Es besteht die Gefahr, dass vertrauliche Verfahrensinformationen oder Notizen an Dritte weitergegeben oder von Unbefugten eingesehen werden und unzulässige Kontrollen der Arbeit eröffnet werden können.

Einführung der E-Akte

In Hamburg wird die Digitalisierung in der Justiz mit Hochdruck vorangetrieben. Durch die bundesweit auch gesetzlich vorgeschriebene digitale Transformation kommt es zukünftig zu einer nahezu vollständig elektronischen Bearbeitung von justiziellen Verfahren. Ab 2026 müssen die Verfahrensakten der Justiz elektronisch geführt werden. Die elektronische Akte wird in Hamburg bereits schrittweise eingeführt. Mit dem sicheren Betrieb der dafür eingesetzten Software wurde neben den IT-Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften auch der öffentlich-rechtliche IT-Dienstleister Dataport beauftragt, welcher über hochmoderne und speziell abgesicherte Rechenzentren verfügt.