Förderung des modernen Strafvollzuges

David-Jonas-Stiftung

  • Justiz und Verbraucherschutz
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BJV

Am 1. Februar 1889 wurde nach dem Willen des am 25. Mai 1888 in Hamburg verstorbenen Hamburger Kaufmanns David Jonas die nach ihm benannte Stiftung zur Förderung des modernen Strafvollzugs mit Sitz in Hamburg amtlich eingetragen. Seitdem unterstützt die Stiftung die Ausgestaltung eines Vollzugs, der auf Resozialisierung der Gefangenen bedacht ist. Denn langfristig ist die Wiedereingliederung von einstigen Straftätern der beste Weg, um die Gesellschaft nachhaltig vor weiteren Straftaten zu schützen. Somit ist Resozialisierung auch Opferschutz.

Neben der Freizeitgestaltung in Haft stellt die fürsorgerische Betreuung der Inhaftierten und ihrer Familien dabei einen besonderen Schwerpunkt der Förderungsziele dar. Dies gilt aber auch für ehemalige Strafgefangene - entlassene Gefangene und Untergebrachte und deren Familien werden ebenfalls unterstützt. Die Stiftung sollte darüber hinaus auch Kinder von Strafgefangenen auf den rechten Weg leiten und sie vor dem Begehen strafbarer Handlungen bewahren. Ohne die Erkenntnisse der erst später entstandenen Wissenschaft der "Kriminologie" hatte David Jonas also bereits präventive Leitgedanken entwickelt und resozialisierende Maßnahmen daraus abgeleitet. Mehr als 130 Jahre vor Inkrafttreten des Resozialisierungsgesetzes hat David Jonas den Grundstein dafür gelegt, den für die Resozialisierung besonders kritischen Zeitraum der Entlassung zu bedenken. Was für uns aus heutiger Sicht selbstverständlich, und durch das strukturierte Übergangsmanagement institutionalisiert ist, war für damalige Verhältnisse ein zumindest visionärer Gedanke. 

Die Bedarfe der Strafgefangenen werden zumeist durch die Anstalten an die Stiftung gemeldet. Die geförderten Anliegen sind bunt und spiegeln das ganze Anstaltsleben wider. In den letzten Jahren beispielsweise hat die David-Jonas-Stiftung Sommerfeste und Weihnachtsfeiern - für Insassen oder für deren Kinder - aber auch eine Küchenausstattung, Windeln und Kindernahrung, eine Spielegruppe, Sitzmöbel und auch die Betreuung während einer Abschiebehaft finanziert.

Die Stiftung hilft dort, wo andere Budgets nicht ausreichen oder wofür im Haushalt kein Geld eingeplant oder vorgesehen ist. Sie möchte einen Beitrag dazu leisten, das Leben in den Anstalten für alle Beteiligten lebenswerter zu gestalten und den Bedürfnissen der Gefangenen dabei Rechnung zu tragen.

Den Kontakt zur David-Jonas-Stiftung auf schriftlichem Wege können Sie über Email (David-Jonas-Stiftung@Justiz.Hamburg.de) oder auf dem Postwege (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Justizvollzug und Recht, Abteilung Justizvollzug Drehbahn 36, 20354 Hamburg) herstellen. Weitere Informationen zur Stiftung und die Möglichkeit zu spenden, finden Sie im downloadbaren Flyer.

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Flyer David-Jonas-Stiftung

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