Am Standort der JVA Billwerder entsteht ein moderner Vollzugsbau für einen zukunftsorientierten Jugendvollzug. Ziel ist vor allem, die Qualität des Jugendvollzugs und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter:innen nachhaltig zu verbessern. Das Vorhaben ist wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Neustrukturierung und Zukunftssicherung des Hamburger Justizvollzugs.
Neubau Jugendanstalt Hamburg
Aktueller Stand
Die ersten Baumaßnahmen haben Mitte 2021 mit der Errichtung des Trennzauns zwischen der JVA Billwerder und der künftigen Jugendanstalt Hamburg und den zugehörigen Vorarbeiten begonnen. Diese Maßnahmen wurden im Frühjahr 2022 durch Anschluss an die bestehende Mauer der JVA Billwerder abgeschlossen, sodass letztlich beide Vollzugsanstalten von einer etwa 2 Kilometer langen Mauer umgeben werden, die ein Areal von 22 Hektar umfasst.
Dem folgte 2023 die Tiefgründung, in der ca. 2000 Betonpfähle von 14 Metern in den weichen Moorboden gerammt wurden und als Vorbereitung für den Rohbau dient.
Seit September 2023 läuft die Rohbauphase in der die Fundamente und Gebäudehüllen für die gesamte Anstalt entstehen. Dabei werden die Bauten von Süden nach Norden angefangen vom Pfortengebäude hochgezogen. Die Zeitschienen für die Fertigstellung von geschlossenem Vollzug unterscheidet sich fortan vom Fortschritt des offenen Vollzuges und des Jugendarrestes, die sich jeweils außerhalb der Anstaltsmauern befinden. Da es sich hierbei um Teilgewerke handelt, werden diese Bauten in der Regel schneller fertig gestellt sein.
Als nächstes schließt sich nach Fertigstellung des Rohbaus der Innenausbau ab Oktober 2024 an.
Baufortschritt der Jugendanstalt Hamburg
Hintergründe
Seit 2015 beschäftigt sich die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit der Frage, wie der Jugendvollzug langfristig aufgestellt werden muss, damit die Vollzugsqualität verbessert werden kann. Verschiedene Modelle wurden ergebnisoffen geprüft und gegeneinander abgewogen. Gegenüber einer Ertüchtigung des bisherigen Standorts Hahnöfersand ist der Neubau einer "Jugendanstalt Hamburg" langfristig betrachtet wirtschaftlicher und auch fachlich vorzugswürdig. Insbesondere sprechen die Nachteile der isolierten Insellage gegen die Ertüchtigung. Nicht nur für Bedienstete, Mitarbeiter:innen externer Institutionen, Anwältinnen und Anwälten sowie Besucher:innen sind die langen Wege auf die Elbinsel hinderlich. Auch der für die Wiedereingliederung der jungen Gefangenen in die Gesellschaft wichtige verantwortungsvolle Umgang mit Freiheit und Selbstbestimmung kann in der Peripherie weniger gut trainiert werden. Resozialisierung ist aber Hauptaufgabe des Vollzugs neben dem Schutz der Gemeinschaft vor der Begehung weiterer Straftaten.
Auch ein Kooperationsmodell mit Schleswig-Holstein wurde geprüft. Insbesondere steigende Belegungszahlen führten dazu, von dieser Idee im November 2017 wieder Abstand zu nehmen. Gegen eine Unterbringung des Jugendvollzugs auf dem Gelände der JVA Fuhlsbüttel sprachen schließlich vollzugsrechtliche Gründe.
Um die Handlungsfähigkeit des Jugendvollzugs, die fachgerechte Resozialisierung der jungen Gefangenen sowie den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten langfristig umfassend zu gewährleisten, hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz empfohlen, den Jugendvollzug in einen Neubau in Billwerder zu verlagern. Die Bürgerschaft ist dieser Standortempfehlung mit einem interfraktionellen Antrag - dem sogenannten Justizvollzugsfrieden - gefolgt und hat den Senat gebeten, ein Realisierungskonzept zu erarbeiten. Letzteres ist am 23. Oktober 2019 von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen worden.
Basis des Realisierungskonzepts sind die Pläne der Architekten. Ihnen liegt ein bundesweit einmaliger Beteiligungsprozess zugrunde, mit dem die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz sichergestellt hat, dass das Know-How aus Praxis und Fachwelt berücksichtigt wurde. Bereits seit Beginn der Prüfung von Standortalternativen für den Hamburger Jugendvollzug in 2016 hat der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ein mit über 20 externen Fachleuten besetzter Projektbeirat in fachlichen Fragen beratend zur Seite gestanden. Dabei sind Vertreter:innen der Wissenschaft, von Fachverbänden, Kirchen, der freien Träger der Straffälligenhilfe sowie der Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe. Auch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind im Projektbeirat vertreten.
Durch die regelmäßige Beteilung von externen und internen Akteuren, insbesondere den Mitarbeiter:innen der JVA Hahnöfersand konnten die aus den verschiedenen Bereichen eingebrachten Aspekte rechtzeitig gegeneinander abgewogen und im Planungsprozess berücksichtigt werden.
Gemeinsam mit dem Projektbeirat hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz die "Leitgedanken einer künftigen inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendvollzugs" entwickelt. Aus den darin enthaltenen Grundsätzen hat sie schließlich die baulichen Anforderungen an die neue Jugendanstalt formuliert. Zentral war dabei der Grundsatz der Gewaltprävention. Gewalt kann im Vollzug zwar nie ganz verhindert werden, man kann sie aber reduzieren. Das gelingt vor allem durch eine entsprechende konzeptionelle Ausrichtung des Vollzugs. Daneben können auch die baulichen Strukturen einen wichtigen Beitrag leisten. Die Prävention ist deshalb so wichtig, weil Gewalt im Vollzug sich sehr negativ auf die Behandlungsbereitschaft der jungen Gefangenen auswirkt. In der baulichen Umsetzung bedeutet der Grundsatz der Gewaltprävention insbesondere, dass alle Bereiche, in denen sich Gefangene regelmäßig aufhalten, möglichst einsehbar und übersichtlich sein sollten. Eine Bauweise, die dies berücksichtigt, nimmt die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Gewaltprävention, aber auch die Erfahrungswerte aus der Praxis ernst. Sie führen dazu, dass man nicht mehr wie früher auf ein weitläufiges Anstaltsgelände setzt, über das viele freistehende Gebäude verteilt sind, sondern kompakter plant.
Fragen und Antworten
Peter Vetter (Anstaltsleiter JVA Hahnöfersand):
Was zeichnet die Gruppe der jungen Hamburger Gefangenen aus?
Die jungen Hamburger Gefangenen sind zum deutlich überwiegenden Teil keine Jugendlichen, sondern Heranwachsende und junge Erwachsene. Darüber hinaus haben sie gemein, dass sie Erfahrungen mit Gewalt gemacht haben: Ein Großteil ist wegen eines Gewaltdelikts inhaftiert, zugleich sind nahezu alle jungen Hamburger Gefangenen in ihrer Vergangenheit schon selbst Opfer von gewalttätigen Übergriffen geworden. Ansonsten ist die Gruppe recht heterogen. Den typischen jungen Hamburger Gefangenen gibt es nicht.
Was brauchen diese jungen Menschen?
Das Thema Gewaltprävention ist zentrales Thema im Jugendvollzug. Wenn sich junge Gefangene nicht sicher fühlen können oder man ihnen Raum lässt, gewalttätig zu agieren, kann Resozialisierung und Erziehung nicht gelingen. Sicherheit und klare Strukturen sind der unverzichtbare Rahmen, ohne den Erziehungs-, Bildungs- und Behandlungsmaßnahmen nicht wirksam werden können.
Zu diesem Ergebnis kommen alle einschlägigen Forschungsarbeiten zum Thema Gewalt im Jugendvollzug, so auch die Studie "Gewalt im Gefängnis" des Kriminologischen Dienstes Sachsen aus 2017. Der mit über 20 Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft besetzte Projektbeirat, der die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz bei der baulichen und konzeptionellen Planung der Jugendanstalt Hamburg beraten hat, hat den Grundsatz der Gewaltprävention nicht ohne Grund zu einem der obersten bei der Planung zu berücksichtigenden Gebote erklärt.
Für ein künftiges Leben ohne Straftaten spielt weiterhin die Vermittlung einer schulischen oder beruflichen Perspektive eine wesentliche Rolle. Das ist eine große Herausforderung für den Jugendvollzug: Nur eine kleine Minderheit der jungen Gefangenen hat überhaupt einen Schulabschluss, ein Großteil ist zu Beginn der Haftzeit nicht in der Lage, sich in Unterrichtsstrukturen einzufügen. Die gemessen an den oft erheblichen Aufholbedarfen geringe Verweildauer im Jugendvollzug muss möglichst effizient genutzt werden. Vor neue Aufgaben stellen uns straffällig gewordene junge Migranten ohne Deutschkenntnisse: Spracherwerb und Alphabetisierung sind wesentliche Voraussetzungen für alle weiteren Schritte wie Wissenserwerb und die Vermittlung von Normen und Werten.
Können Sie ein konkretes Beispiel geben für eine Maßnahme, die gut funktioniert?
Wir machen die Erfahrung, dass manche Angebote besser angenommen werden als andere. Vor dem Hintergrund, dass der Behandlungserfolg ganz wesentlich davon abhängt, inwieweit der junge Gefangene bereit ist mitzumachen, ist das ein wichtiges Indiz für die Qualität unserer vollzuglichen Konzepte, die wir laufend an die Zielgruppe anpassen. Ein gutes Beispiel ist unser Sportangebot. Wir beobachten, dass Sport unter den jungen Gefangenen immer beliebter wird. Sport ist sicherlich eine sinnvolle und gesunde Freizeitbeschäftigung, bei der überschüssige körperliche Energien abgebaut werden. Aber sie ist zudem ein wichtiges Lernfeld für den Erwerb sozialer Kompetenzen. Beim Mannschaftssport werden Grundsätze des Fairplay, des Teamgeists und der Geltung von Regeln vermittelt. In anderen Bereichen wie dem Klettersport, den wir aktuell in der Sporthalle auf Hahnöfersand anbieten, geht es um das Trainieren von Verantwortungsübernahme beim gegenseitigen Sichern und um Vertrauen. Und schließlich dienen alle diese Maßnahmen dazu, Zutrauen in und Stolz auf die eigene Leistungsfähigkeit zu entwickeln. Daran mangelt es vielen jungen Gefangenen. Ein weiterer Pluspunkt von Sport als Feld aktiven sozialen Lernens ist schließlich die weitgehende Unabhängigkeit von Sprachkenntnissen: Sport erreicht auch diejenigen, die sich ansonsten schwer verständigen können.
Wie schafft man für die jungen Menschen eine Perspektive?
Unser Angebot an Erziehungs-, Bildungs- und Behandlungsangebot muss anschlussfähig sein. Es muss zum Beispiel möglich sein, dass eine in Haft begonnene Suchtberatung oder -behandlung in Freiheit lückenlos fortgesetzt werden kann. Gleiches gilt für schul- und berufsbildende Maßnahmen. Was nützt es, Ausbildungen und Qualifizierungen in Berufen anzubieten, die auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt sind? Wir müssen also die Arbeitsmarktrelevanz unserer Angebote laufend überprüfen. Angesichts der relativ kurzen Verweildauer im Jugendvollzug müssen wir zudem darauf achten, dass wir die Schul-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen modular gestalten. Ziel dabei ist, dass Gefangene während der Haft beispielsweise ein oder mehrere Module einer Ausbildungsmaßnahme abschließen und in Freiheit die noch fehlenden Module ergänzen. Damit das reibungslos funktioniert, unterstützen wir die Gefangenen beispielsweise bei der Suche nach einem externen Betrieb, in dem die Ausbildung dann fortgeführt werden kann.
In diesem Zusammenhang ist das sogenannte Übergangsmanagement wichtig, das mit dem zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz gesetzlich implementiert wurde. Es regelt die Begleitung Gefangener beim Übergang in die Freiheit. Der Jugendvollzug ist insoweit heute schon im Vorteil: Die enge Zusammenarbeit mit freien Trägern und der Jugendgerichts- und bewährungshilfe ist gewachsene und seit Jahren gelebte Wirklichkeit. Der neue Standort wird für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leichter zu erreichen sein.
Schließlich braucht der Jugendvollzug Raum für Entwicklung. Der jetzige Erkenntnis- und Forschungsstand zu den Behandlungsbedarfen junger Gefangener ist nicht in Stein gemeißelt. Die Qualität des Jugendvollzugs hängt daher mittel- und langfristig maßgeblich davon ab, wie flexibel er auf Veränderungen reagieren kann. In der Jugendanstalt Hamburg, die so geplant ist, dass ihre Räume und Freiflächen möglichst multifunktional genutzt werden können, werden wir dafür die baulichen Voraussetzungen vorfinden. Es gibt zum Beispiel nordöstlich des Baukörpers eine 11.000 qm große bisher unbeplante Freifläche. Sie soll künftig für aktives soziales Lernen insbesondere im Rahmen von begleiteten Freizeitangeboten genutzt werden. In welcher Form, lässt die aktuelle bauliche Planung bewusst offen. Die letztliche Gestaltung der Fläche wird Teil der weiteren fortlaufenden konzeptionellen Planung sein.
Im Jugendvollzug gibt es anders als im Erwachsenenvollzug einen Erziehungsauftrag. Was bedeutet das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Die Arbeit mit Gefangenen lebt immer ganz wesentlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Jugendvollzug sind die erzieherischen Fähigkeiten und Erfahrungen unserer Bediensteten das wichtigste Kapital. Deshalb waren ihre Ideen und Anregungen bei der Planung der Jugendanstalt Hamburg ungemein wertvoll und besonders gefragt. Man muss sich vor Augen führen, dass nicht nur alle Maßnahmen, die wir im Jugendvollzug anbieten, Lernfelder für ein gewaltfreies und soziales Miteinander sind, sondern auch bereits die Unterbringung in Wohngruppen. Praktisch rund um die Uhr unterstützen unsere Bediensteten die jungen Gefangenen dabei, Konflikte nicht wie bisher mit Gewalt zu lösen, sondern andere Formen des Umgangs zum Beispiel mit Frustrationen kennenzulernen, einzuüben und beizubehalten. Dieser anstrengende Lernprozess gelingt nur mit Bediensteten, die mit Herzblut und Engagement ihre Aufgaben wahrnehmen und die Gefangenen eng begleiten, fördern, wenn nötig begrenzen und ihnen als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für große und kleine Sorgen zur Verfügung stehen.
Mieter-Vermieter-Modell
In Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses über das Realisierungskonzept "Jugendanstalt Hamburg" (Drucksache 21/17910) aus Oktober 2019 hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz einen Mietvertrag für die Jugendanstalt Hamburg unterzeichnet. Danach wird die städtische IVJV Immobilienverwaltung für Justizvollzug GmbH & Co. KG (IVJV) die neue Anstalt bauen und bewirtschaften. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wird Mieterin sein und die IVJV Vermietern. Dies entspricht der Immobilienstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 20/14486). Danach sollen die von der Stadt genutzten Immobilien grundsätzlich im sog. Mieter-Vermieter-Modell (MVM) realisiert werden. Das MVM hat insbesondere den Vorteil, dass die Fachbehörden sich auf ihre originären, fachlichen Aufgaben konzentrieren können, während die immobilienbezogenen Aufgaben von hierauf spezialisierten städtischen Unternehmen wahrgenommen werden.
Fakten zur Jugendanstalt
5,8
Hektar
Erweiterungsfläche für die Jugendanstalt Hamburg
5200
qm
Werkstätten, Werkräume und ein großes Bildungszentrum
50
Prozent
der Dächer werden im Sinne der Umwelt- und Klimafreundlichkeit begrünt