Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Neustrukturierung und Zukunftssicherung des Hamburger Justizvollzugs ist die Entwicklung des Standortorts Fuhlsbüttel, an dem die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel und die Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg ansässig sind.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz beabsichtigt, das Anstaltsgelände der JVA Fuhlsbüttel durch Neuerrichtung eines Ausbildungsgebäude sowie eines Verwaltungs- und Garagengebäudes zu modernisieren und zu verdichten. Zudem werden Sportplatz und die Pforte am Hasenberge saniert. Die neue bauliche Struktur bringt nicht nur Effizienzgewinne mit sich, sondern begegnet auch notwendigen, inzwischen nicht mehr aufzuschiebenden Sanierungsbedarfen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Überführung der Anstalten in das Mieter-Vermieter-Modell mit der Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträgerin.

Durch effiziente Flächennutzung der Liegenschaft können für den Vollzug entbehrliche Flächen und Gebäude nebst benachbarten, mit Dienstwohnungsgebäuden bebaute Flächen freigezogen werden. An dem historisch bedeutsamen, denkmalgeschützten Ort soll künftig ein Areal mit dem Arbeitstitel "Santa Fu" entstehen (vgl. im Lageplan grün markierte Flächen)
Aktueller Stand
Die Hamburgische Bürgerschaft hat der Neustrukturierung des Anstaltsgeländes und der Überführung von JVA Fuhlsbüttel und Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg in das Mieter-Vermieter-Modell im Mai 2023 zugestimmt (Drucksache 22/10994). Nunmehr werden zunächst mit der Einholung der notwendigen Genehmigungen und der Einleitung Ausführungsplanung die nächsten Leistungsphasen nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) durchgeführt. Mit den ersten Baumaßnahmen soll im Jahr 2025 begonnen werden.
Mit der Entwicklung eines Areals mit dem Arbeitstitel "Santa Fu" ist seit Dezember 2019 ebenfalls die städtische, im Umgang mit denkmalgeschützten Sonderimmobilien erfahrene Sprinkenhof GmbH betraut. In einem ersten Schritt hat sie unter Einbeziehung von Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Senatskanzlei, Behörde für Kultur und Medien, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde für Wirtschaft und Innovation, dem Bezirksamt Hamburg Nord sowie der Stiftung Hamburger Gedenkstädten und Lernorte eine qualifizierte Machbarkeitsstudie erstellt, die Potenziale für eine mit der historischen Bedeutung des Geländes zu vereinbarende Nachnutzung bei gleichzeitiger Schaffung von Wohnraum aufzeigt.
Weitere Flächen mit Dienstwohnungsgebäuden, die aufgrund ihrer Lage in den Sicherheitsstreifen der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel und der Sozialtherapeutischen Anstalt nicht der Stadtentwicklung zugeführt werden können, sind im Jahr 2021 an die SAGA veräußert worden (vgl. im Lageplan blau markierte Flächen und Drucksache 22/2975).
Hintergründe
Die Frage, wie die perspektivisch nicht mehr benötigten Flächen der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel künftig genutzt werden könnten, wird bereits seit Längerem bewegt. Die besondere Herausforderung liegt darin, Nutzungsformen zu finden, die die unterschiedlichen städtischen Interessen an der Nachnutzung bestmöglich in Ausgleich bringen. Zu nennen sind insbesondere das gesamtstädtische Interesse an der Schaffung von Wohnraum, das Interesse des Bezirks Hamburg-Nord an einer Arealsentwicklung, die Interessen des Denkmalschutzes sowie das besondere Interesse an einer der historischen Bedeutung der auf den Flächen befindlichen Gefängnisbauten gerecht werdenden Nachnutzung, die Sicherheits- und sonstigen Belange der künftig benachbarten Anstalten sowie die Interessen der heute noch im Projektentwicklungsgebiet ansässigen Dienstwohnungsinhaberinnen und -inhaber. Eine weitere Herausforderung ist die zeitliche Komponente. Die perspektivisch nicht mehr benötigten Flächen können erst dann einer neuen Nutzung zugeführt werden, wenn sich der Justizvollzug vollständig von ihnen zurückgezogen hat. Hierfür sind wiederum die Errichtung der Neubauten auf dem verbleibenden Gelände sowie die teilweise Versetzung der Außensicherung erforderlich, die im Zuge der Überführung der Anstalten ins Mieter-Vermieter-Modell realisiert werden. Gemäß des dem Mietvertrag zugrundeliegenden Rahmenterminplans kann dies angesichts der Komplexität der Baumaßnahmen nicht vor dem Jahr 2030 erfolgen. Die Planungen zur Arealsentwicklung sollen parallel zu der Umstrukturierung des Standortes Fuhlsbüttel erfolgen, um nach dessen Abschluss mit der Umsetzung beginnen zu können.