Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Themen Rechtspolitik
Justizstandortsstärkungsgesetz

Commercial Courts kommen

Die Schaffung von Commercial Courts ist ein sehr wichtiger Schritt zur Stärkung deutscher Gerichte in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten. Das deutsche Justizsystem genießt wegen der guten Ausbildung, Unabhängigkeit und Akzeptanz der deutschen Richterschaft und der guten Kalkulierbarkeit des Prozessrisikos international hohes Ansehen. Mit der Einführung von Commercial Courts mit spezialisierten Senaten für Wirtschaftsstreitigkeiten, flankierenden Regelungen zur effizienten Prozessführung und nicht zuletzt der Möglichkeit, auf Wunsch der Parteien auf Englisch zu verhandeln, wird die staatliche Ziviljustiz den Anforderungen größerer, auch internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten besser standhalten.

Henning Angerer

Hamburg hat sich seit langem für diese Rechtsänderung eingesetzt und begrüßt deshalb die Verabschiedung des Gesetzes nachdrücklich.

Deshalb wird Hamburg zeitgleich mit Inkrafttreten des Gesetzes einen Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht sowie Commercial Chambers am Landgericht einrichten.

Am Hanseatischen Oberlandesgericht ist geplant, 3 Senate mit erfahrenen Vorsitzenden und Beisitzern mit besonderer Expertise aus den verschiedenen Spezialmaterien zu bilden.

Das Landgericht war mit der Einführung Internationaler Handelskammern, die eine Verhandlung auf Englisch bereits in den Grenzen des bisherigen Rechts erlaubt hatten, Vorreiter der jetzigen umfassenden Regelung. Hierauf kann hervorragend aufgebaut werden.

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: "Ich freue mich sehr über den heutigen Beschluss des Bundestages, der es uns ermöglicht, Hamburg als Justizstandort weiter auszubauen und zukünftig noch attraktiver zu gestalten. Mit dem Beschluss haben wir die Möglichkeit, uns als staatliche Justiz künftig breiter aufzustellen. Das ist ein wichtiges Signal, das sich an den Bedürfnissen unterschiedlicher Parteien bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten orientiert. Der Aufbau eines Commercial Courts bedeutet für Hamburg, dass wir Teil eines internationalen Wettbewerb sein können und diesem auch standhalten. Dies ist ein enorm wichtiger und guter Schritt in die Zukunft."

Dr. Marc Tully, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts: "In Hamburg gehen gleich drei moderne Spezialsenate als Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht an den Start. Hohe fachliche Expertise der unabhängigen Richterinnen und Richter, Prozessführung auch auf Englisch und besonders schnelles Recht – mit erstinstanzlicher Zuständigkeit der Spezialisten am Oberlandesgericht und nur einer Rechtsmittelinstanz – sind nur einige der zahlreichen Vorteile, die den Rechtsstandort Hamburg für größere internationale Wirtschaftsstreitverfahren interessant machen."