Es gilt das gesprochene Wort
"Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
Neben dem in jüngerer Zeit wiederholt zum Einsatz gekommenen "Wumms" bedarf es auch vieler kleiner Maßnahmen, um drohenden oder schon bestehenden Belastungssituationen entgegenzuwirken.
Der Gesetzentwurf, den Hamburg heute in den Bundesrat einbringt, widmet sich dabei dem Mietrecht.
Die Entwicklung der vergangenen Monate, mit explodierenden Kosten für Energie und für Lebenshaltungskosten insgesamt, bringt unzählige Menschen in unserem Land in große finanzielle Bedrängnis – nicht wenige bangen um ihre Existenz.
Zum existenziellen Kernbereich gehört ohne Frage das umgangssprachliche "Dach über dem Kopf".
Anders gesagt: für die monatliche Miete aufkommen zu können, ist für Millionen von Menschen in diesem Land, die sich kein Eigenheim leisten können, von essentieller, ja existentieller Bedeutung.
Die Miete zahlen können heißt von seinem Recht auf Wohnen – ein Menschenrecht wohlgemerkt – Gebrauch machen zu können.
Nicht mehr und nicht weniger.
Besonders drastisch wird es dann, wenn Menschen, Familien, die nur wenige finanzielle Mittel zur Verfügung haben, doppelt von der Explosion der Lebenshaltungskosten getroffen werden.
Genau dies droht aber im Bereich der so genannten Indexmieten.
Die Vereinbarung einer Indexmiete ist eine vom BGB vorgesehene Möglichkeit der Vertragsgestaltung, die auf den ersten Blick manches zwischen Mieter:in und Vermieter:in erleichtert.
Indexmietverträge bieten insbesondere den Vorteil vergleichsweise geringer Streitanfälligkeit, da beide Vertragsparteien die zulässigen Mieterhöhungen unkompliziert auf Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes ermitteln können.
Bei geringer Inflation lässt ein moderat steigender Verbraucherpreisindex auch nur moderat steigende Mieten zu.
Problematisch wird es jedoch in Situationen wie der heutigen: die Lebenshaltungskosten explodieren, der Verbraucherpreisindex explodiert mit und automatisch tun dies auch die Mieten.
Das heißt für die Mieter:innen konkret, dass sie nicht nur für die sowieso schon gestiegenen Kosten für Gas, Strom, Lebensmittel etc., sondern auch für überproportionale Mieterhöhungen aufkommen müssen.
Die steigenden Lebenshaltungskosten treffen sie also doppelt: die Stromrechnung klettert in horrende Höhen und der höhere Strompreis sorgt gleichzeitig für einen entsprechend horrenden Anstieg der Miete.
Hier wollen wir mit unserem Gesetzentwurf gegensteuern, indem wir die Anhebung von Indexmieten deckeln.
Um Mieter:innen vor unverhältnismäßigen Mietsteigerungen zu schützen, sollen die Erhöhungsmöglichkeiten, die sich aus dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes für Indexmietverträge ergeben, auf höchstens 3,5 Prozent pro Jahr beschränkt werden.
Zur Einordnung: Seit März 2022 liegt die Inflation bei über 7 Prozent, im Oktober 2022 sogar bei über 10 Prozent und angesichts der anhaltenden globalen Verwerfungen steht zu befürchten, dass sich diese Entwicklung noch länger fortsetzt.
Die von uns vorgeschlagene Deckelung entlastet aber nicht nur zahlreiche Mieter:innen, sondern wirkt auch drohenden Auswirkungen auf den weiteren Wohnungsmarkt entgegen.
Denn fließen überproportional erhöhte Indexmietpreise (im Vergleich zu sonstigen Mietsteigerungen) in die Mietspiegel ein, tragen sie zu einem stärkeren Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten bei, womit wiederum stärkere Erhöhungen in anderen Mietverhältnissen ermöglicht werden.
Liebe Kolleg:innen, nicht nur Hamburg hat hier ein Problem identifiziert, auch Bayern sieht Regelungsbedarf bei den Indexmieten und hat hier heute eine entsprechende Entschließung eingebracht.
Insoweit sehe ich doch große Einigkeit in diesem Hause.
Lassen Sie uns die beiden Vorlagen nun in den Ausschüssen beraten und dann schnellstmöglich den Hamburger Gesetzentwurf hier beschließen und dem Bundestag zuleiten.
Weder mit großen noch mit kleinen Entlastungsmaßnahmen sollten wir warten, die Menschen brauchen unsere Hilfe jetzt!"