Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile sind Druckgeräte. Sie müssen nach der Druckgeräterichtlinie hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Je nach Gefährdungspotential wird das Druckgerät in eine Kategorie (I bis IV) eingestuft. Jeder Kategorie sind wiederum Module zugeordnet, die bestimmen, welche Aufgaben der Hersteller und die benannte Stelle zum Inverkehrbringen des Druckgerätes zu erledigen haben. Anschließend wird das Druckgerät mit dem CE-Zeichen vor dem Inverkehrbringen dauerhaft gekennzeichnet.
Hinweise für den Betreiber:
- Druckgeräte unterliegen je nach ihrer Kategorie einer Prüfung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrenden Prüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder eine befähigte Person.
- Die Frist der wiederkehrenden Prüfungen ist abhängig von der Herstellung. Hohe Fertigungsqualität ist z.B. durch Anwendung der AD 2000 Merkblätter gewährleistet.