Anlagensicherheit

Druckgeräte

  • Justiz und Verbraucherschutz
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BJV - Klaus Benda

Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile sind Druckgeräte. Sie müssen nach der Druckgeräterichtlinie hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Je nach Gefährdungspotential wird das Druckgerät in eine Kategorie (I bis IV) eingestuft. Jeder Kategorie sind wiederum Module zugeordnet, die bestimmen, welche Aufgaben der Hersteller und die benannte Stelle zum Inverkehrbringen des Druckgerätes zu erledigen haben. Anschließend wird das Druckgerät mit dem CE-Zeichen vor dem Inverkehrbringen dauerhaft gekennzeichnet.

Hinweise für den Betreiber:

  • Druckgeräte unterliegen je nach ihrer Kategorie einer Prüfung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrenden Prüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder eine befähigte Person.
  • Die Frist der wiederkehrenden Prüfungen ist abhängig von der Herstellung. Hohe Fertigungsqualität ist z.B. durch Anwendung der AD 2000 Merkblätter gewährleistet.

Zum Weiterlesen

Prüfplakette
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Überwachungsbedürftige Anlagen

Prüffristen und Rechtsgrundlagen

Überwachungsbedürftige Anlagen sind vor Inbetriebnahme und in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

BGV, Stefan Großmann
Anlagensicherheit

Aufzugsanlagen

Wenn Menschen oder Lasten in Aufzügen befördert werden, gelten besondere Sicherheitsanforderungen und Vorgaben für Hersteller und Betreiber.

Prüfbücher
BJV/Stefan Großmann
Überwachungsbedürftige Anlagen

Zugelassene Überwachungsstellen

Hier finden Sie die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS), die in Hamburg überwachungsbedürftige Anlagen prüfen dürfen.