Überwachungsbedürftige Anlagen

Prüffristen und Rechtsgrundlagen

  • Justiz und Verbraucherschutz
    • Sie lesen den Originaltext
BJV H.-H. Kruse

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen und je nach Art der Anlage von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) überprüfen zu lassen. Dabei dürfen die im Anhang 2 der BetrSichV genannten Höchstfristen nicht überschritten werden.

Übersicht: Rechtsgrundlagen Anlagensicherheit

Rechtsgrundlagen für das Inverkehrbringen und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen

Zum Weiterlesen

Dampfkesselanlage
BJV - Klaus Benda
Anlagensicherheit

Druckgeräte

Die Gefährdung bei Druckgeräten geht von der gespeicherten Energie des unter Druck stehenden Mediums aus.

BGV, Stefan Großmann
Anlagensicherheit

Aufzugsanlagen

Wenn Menschen oder Lasten in Aufzügen befördert werden, gelten besondere Sicherheitsanforderungen und Vorgaben für Hersteller und Betreiber.

Prüfbücher
BJV/Stefan Großmann
Überwachungsbedürftige Anlagen

Zugelassene Überwachungsstellen

Hier finden Sie die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS), die in Hamburg überwachungsbedürftige Anlagen prüfen dürfen.