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Überwachungsbedürftige Anlagen

Zugelassene Überwachungsstellen

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BJV/Stefan Großmann

Seit dem 01. Januar 2008 dürfen alle überwachungsbedürftigen Anlagen nur noch von akkreditierten und durch die Bundesländer benannten zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.

Neuanlagen durften schon seit dem 01. Januar 2006 durch diese Stellen geprüft werden.

Für die Prüfung in Hamburg wurden bisher folgende Organisationen benannt: Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen