Überwachungsbedürftige Anlagen

Zugelassene Überwachungsstellen

  • Justiz und Verbraucherschutz
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BJV/Stefan Großmann

Seit dem 01. Januar 2008 dürfen alle überwachungsbedürftigen Anlagen nur noch von akkreditierten und durch die Bundesländer benannten zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.

Neuanlagen durften schon seit dem 01. Januar 2006 durch diese Stellen geprüft werden.

Für die Prüfung in Hamburg wurden bisher folgende Organisationen benannt: Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen

Zum Weiterlesen

Dampfkesselanlage
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Anlagensicherheit

Druckgeräte

Die Gefährdung bei Druckgeräten geht von der gespeicherten Energie des unter Druck stehenden Mediums aus.

Prüfplakette
BJV H.-H. Kruse
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Prüffristen und Rechtsgrundlagen

Überwachungsbedürftige Anlagen sind vor Inbetriebnahme und in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

BGV, Stefan Großmann
Anlagensicherheit

Aufzugsanlagen

Wenn Menschen oder Lasten in Aufzügen befördert werden, gelten besondere Sicherheitsanforderungen und Vorgaben für Hersteller und Betreiber.