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Systemkontrolle

Information zur Arbeitsschutz-Anerkennung

Die Überprüfung Ihrer Arbeitsschutzorganisation (Systemkontrolle) war erfolgreich und das Amt für Arbeitsschutz hat Ihnen zurückgemeldet, dass Sie über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation verfügen?

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Die Einstufung Ihres Betriebes erfolgte in „grün“? Herzlichen Glückwunsch, damit gehören Sie zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich bereits intensiv mit der Sicherheit und insbesondere dem sozialen Arbeitsschutz Ihrer Beschäftigten auseinander gesetzt haben.

Sie möchten Ihre Kundschaft und Geschäftspartner über Ihr Engagement informieren und auch nach außen zeigen, dass Sie über eine sehr gute Arbeitsschutzorganisation verfügen? Dann gehen Sie den nächsten Schritt und überzeugen Sie sich, und das Amt für Arbeitsschutz, dass Sie nicht nur über eine bereits gut funktionierende, sondern eine vorbildliche Arbeitsschutzorganisation verfügen. Lassen Sie sich mit der Arbeitsschutz-Anerkennung auszeichnen.

Was ist die Arbeitsschutz-Anerkennung?

Die Arbeitsschutz-Anerkennung ist eine Auszeichnung, die Ihnen Ihre vorbildliche Arbeitnehmerschutzorganisation bestätigt und vom Amt für Arbeitsschutz, in einem offiziellen Akt, verliehen wird. Auf Wunsch erhalten Sie das Logo der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg und können dieses für nicht produktbezogene Werbung, zum Beispiel auf Ihrer Homepage verwenden. Das Logo ist Ausdruck der Anerkennung aller an der ArbeitsschutzPartnerschaft Beteiligten (Handelskammer HH, Handwerkskammer HH, UVNord, IVH, DGB Hamburg, DGUV Landesverband Nordwest, FHH).

Warum ist die Arbeitsschutz-Anerkennung für Sie interessant?

Die Arbeitswelt befindet sich unter anderem aufgrund des digitalen Wandels in vielerlei Hinsicht im stetigen Wandel. Ein vorbildlicher und sich kontinuierlich verbessernder Arbeitsschutz, sowie eine wirksame Unfallvermeidung sind wichtige Erfolgsfaktoren, um im Wettbewerb zu bestehen. Wer die Ressource Gesundheit am Arbeitsplatz fördert, trägt dazu bei, qualifiziertes Personal langfristig zu beschäftigen. Machen Sie Ihren vorbildlichen Arbeitsschutz zum Wettbewerbsvorteil und lassen Sie andere an Ihrer „guten Praxis“ teilhaben! Durch die Auszeichnung erweitern Sie Ihren Wirkungsgrad und unterstützen die ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg durch die Verbreitung guter Praxis.

Wer kann die Arbeitsschutz-Anerkennung erhalten?

Wenn Sie ein Hamburger Betrieb sind und sich zum Ziel gesetzt haben, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, an denen sich Ihre Beschäftigten wohl fühlen, ist das der erste und wichtigste Schritt. Um die Arbeitsschutz-Anerkennung zu erhalten, müssen neben zwingenden Kriterien auch wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Arbeitsschutz-Anerkennung
BGV

Eine Übersicht, welche Voraussetzungen zum Erhalt der Arbeitsschutz-Anerkennung erfüllt sein müssen, finden Sie im Merkblatt.

Welche Ziele werden mit der Arbeitsschutz-Anerkennung verfolgt?

Durch die Auszeichnung und die Verwendung des Logos, informieren Sie Ihre Marktbegleiter und Kundschaft über die hohen Standards, die Sie intern zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umsetzen. Sie leben die gute Praxis. Das Amt für Arbeitsschutz möchte durch diese Auszeichnung, Ihr Engagement honorieren und im Zuge dieser „Win-Win-Situation“ andere Unternehmen motivieren, sich ebenfalls hohe Standards zu setzen und, ebenso wie Sie, in besonderem Maße, im Arbeitsschutz aktiv zu werden.

Ist die Arbeitsschutz-Anerkennung dauerhaft gültig?

Die Auszeichnung hat eine befristete Nutzungsdauer von 6 Jahren. Erfüllen Sie die Kriterien weiterhin, haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitsschutz-Anerkennung erneut zu beantragen. Sie durchlaufen dann erneut die Prozessschritte zwecks Überprüfung der Voraussetzungen.

Download

Merkblatt: Wer kann eine Arbeitsschutz-Anerkennung erhalten?

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Weitere Informationen

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Ausgezeichnete Betriebe in Hamburg

Anerkennung von Betrieben mit einem vorbildlichen Arbeitsschutzsystem