Unter der Rufnummer 040/42837-2112 nehmen wir Ihre Anrufe in den folgenden Zeiten entgegen:
- Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr und
- Donnerstag noch zusätzlich zwischen 14.00 und 16.00 Uhr.
Oder Sie füllen das Kontaktformular, welches unten zum Download bereit steht, aus und senden es per E-Mail an arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de.
Ihr Anliegen wird anonym (falls erwünscht), diskret und so schnell wie möglich bearbeitet. Unabhängig von der Branche und Größe eines Betriebes wird jede relevante Frage beantwortet und jeder Beschwerde nachgegangen.
Für folgende Themen haben wir FAQ-Listen für Sie zusammengestellt:
- Allgemeine Informationen zum Umgang mit Asbest
- Informationen für Betriebe zum Umgang mit Asbest
- Arbeitszeitrecht
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz
- Mutterschutz in Hamburg
- Strahlenschutz in Hamburg
Bei folgenden Themen können wir nicht helfen:
- Für Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen wenden Sie sich bitte an das für Ihren Betriebssitz zuständige Bezirksamt.
- Für Betriebe, die ihren Sitz außerhalb Hamburgs haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde.
- Für Arbeitsunfälle auf Baustellen wenden Sie sich bitte an das Bauarbeiterschutztelefon des Amtes für Bauordnung und Hochbau unter 040/42840-3328.
- Bei Fragen zu den mutterschutzrechtlichen Leistungsansprüchen können Sie sich an die gesetzlichen Krankenkassen oder an das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wenden: Tel.: 030/20179130 oder Fax: 030 18555-4400, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr, E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de.
- Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts können Sie sich an folgende Institutionen wenden: Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), das Arbeitsgericht, die Kammern und die Gewerkschaften.