Dies sind Ihre Kontaktmöglichkeiten:
- Sie können uns Ihr Anliegen per E-Mail senden, an arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de.
- Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer +49 40 42837-2112
Donnerstags von 10.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Unabhängig von der Branche und Größe eines Betriebes beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Grundsätzlich gehen wir jeder Beschwerde nach und behandeln ihr Anliegen, falls erwünscht, anonym.
Für folgende Themen haben wir FAQ-Listen für Sie zusammengestellt:
- Allgemeine Informationen zum Umgang mit Asbest
- Informationen für Betriebe zum Umgang mit Asbest
- Arbeitszeitrecht
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz
- Mutterschutz in Hamburg
- Strahlenschutz in Hamburg
Für folgende Anliegen sind wir nicht zuständig:
- Betriebe, die ihren Sitz außerhalb Hamburgs haben.
Hier finden Sie die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde. - Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts können Sie sich an folgende Institutionen wenden: Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), das Arbeitsgericht, die Kammern und die Gewerkschaften. - Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen
Hier finden Sie das für Ihren Betriebssitz zuständige Bezirksamt. - Arbeitsunfälle auf Baustellen
Sie können sich an das Bauarbeiterschutztelefon des Amtes für Bauordnung und Hochbau unter +49 40 42840-3328. - Mutterschutzrechtliche Leistungsansprüche
Bei Fragen zu den mutterschutzrechtlichen Leistungsansprüchen können Sie sich an die gesetzlichen Krankenkassen oder an das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wenden: Tel.: +49 30 20179130 oder Fax: +49 40 30 18555-4400, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr, E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de.
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden