Beratung & Beschwerde

Kontakt

Sie haben Fragen zu arbeitsschutzrelevanten Themen oder möchten sich über Arbeitsschutzmängel beschweren? Wenn es dabei um einen in Hamburg ansässigen Betrieb geht, dann sind Sie bei uns richtig.

  • Justiz und Verbraucherschutz
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Dies sind Ihre Kontaktmöglichkeiten:

Unabhängig von der Branche und Größe eines Betriebes beantworten wir gerne Ihre Fragen.

Grundsätzlich gehen wir jeder Beschwerde nach und behandeln ihr Anliegen, falls erwünscht, anonym.

Für folgende Themen haben wir FAQ-Listen für Sie zusammengestellt:

Für folgende Anliegen sind wir nicht zuständig:

  • Betriebe, die ihren Sitz außerhalb Hamburgs haben.
    Hier finden Sie die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde.
  • Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
    Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts können Sie sich an folgende Institutionen wenden: Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), das Arbeitsgericht, die Kammern und die Gewerkschaften.
  • Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen
    Hier finden Sie das für Ihren Betriebssitz zuständige Bezirksamt.
  • Arbeitsunfälle auf Baustellen
    Sie können sich an das Bauarbeiterschutztelefon des Amtes für Bauordnung und Hochbau unter +49 40 42840-3328.
  • Mutterschutzrechtliche Leistungsansprüche
    Bei Fragen zu den mutterschutzrechtlichen Leistungsansprüchen können Sie sich an die gesetzlichen Krankenkassen oder an das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wenden: Tel.: +49 30 20179130 oder Fax: +49 40 30 18555-4400, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr, E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de.

Zum Weiterlesen

Daumen hoch
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Projektarchiv

Abgeschlossene Projekte und Schwerpunkte der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg

In aller Kürze finden Sie hier einige unserer abgeschlossenen Projekte und Schwerpunkte.

Drei Männer arbeiten auf einem Dach eines Gebäudes.
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Betrieblicher Arbeitsschutz

Schutzmaßnahmen bei Dacharbeiten beachten

Auch in Hamburg kommt es immer wieder zu schweren und auch tödlichen Arbeitsunfällen, wenn Beschäftigte Dächer für Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten betreten. Um Arbeitsunfälle auf Dächern zu verhindern, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten.

Fremdfirmenmanagement

Worauf Arbeitgeber achten müssen

Im betrieblichen Alltag werden immer häufiger und regelmäßig Fremdfirmen eingesetzt – insbesondere, wenn es um Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder Reinigungsarbeiten geht. Nicht selten kommt es dabei aufgrund mangelnder Absprachen zu schweren, gar tödlichen Arbeitsunfällen.