Eine gesunde und sichere Arbeitswelt – hierfür setzt sich die ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg seit nunmehr 19 Jahren ein.
Die ArbeitsschutzPartner
- Freie und Hansestadt Hamburg - Amt für Arbeitsschutz
- Deutscher Gewerkschaftsbund Hamburg
- DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung LV Nordwest
- Handelskammer Hamburg
- Handwerkskammer Hamburg
- IVH - INDUSTIEVERBAND HAMBURG E.V.
- UVNord - Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.
initiieren gemeinsam Projekte, veranstalten Tagungen und Workshops, erarbeiten praxisorientierte Handlungshilfen und verleihen das Logo der ArbeitsschutzPartnerschaft an Unternehmen, deren Arbeitsschutzorganisation nachweislich richtungsweisend ist.
Hierfür wurde die ArbeitsschutzPartnerschaft von der europäischen Arbeitsschutzorganisation EU-OSHA mit dem "Good Practice Award 2012/13" ausgezeichnet.
Dem partnerschaftlichen Engagement liegt die gemeinsame Vereinbarung zur Gründung der ArbeitsschutzPartnerschaft vom 20. April 2005 zu Grunde. Nach knapp zehn Jahren haben sich die ArbeitsschutzPartner 2014 darauf verständigt, dass die ArbeitsschutzPartnerschaft für eine gesunde und sichere Arbeitswelt unbefristet fortgesetzt werden soll.
Neue Qualität der Zusammenarbeit
Die ArbeitsschutzPartnerschaft verfolgt das Ziel, eine neue Qualität der Zusammenarbeit von Behörden, Wirtschaft, Verbänden und Sozialpartnern in Hamburg nachhaltig zu realisieren. Die ArbeitsschutzPartner wollen Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durch gemeinsam getragene Aktivitäten fördern. Sie bringen dazu ihre Kompetenzen für die Entwicklung passgenauer betrieblicher Lösungen ein. Der Arbeitsschutz soll durch moderne, entbürokratisierte und dienstleistungsorientierte Aufsichtsmethoden, problem- und branchenbezogene Kooperationen und eine verstärkte Eigenverantwortung aller im Arbeitsschutz Beteiligten effizienter gestaltet werden.
Der ArbeitsschutzPartnerschaft liegt ein gemeinsames Verständnis eines modernen Arbeitsschutzes zu Grunde: Die Interessen der Beschäftigten, der Wirtschaft und der Gesundheitspolitik, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach wettbewerbsfähigen Betrieben und menschengerechten, gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen sollen miteinander verknüpft werden. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Partner streben an, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das Ziel "Gesundheit und Sicherheit im Betrieb" zu erreichen.
Sichere und gesunde Arbeitsplätze
In der ArbeitsschutzPartnerschaft sind wir der festen Überzeugung, dass sichere und gesunde Arbeitsplätze im Interesse der Beschäftigten liegen, aber ebenso eine wesentliche Voraussetzung – insbesondere im Kontext der Fachkräftegewinnung – für den Erhalt und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hamburg sind: Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sind vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen nicht zu trennen.
Auf der Plattform der gemeinsamen Interessen und Ziele wollen die ArbeitsschutzPartner die ArbeitsschutzPartnerschaft durch konkrete Vorhaben für die Zukunft mit Leben füllen. Die ArbeitsschutzPartnerschaft kann dabei bereits auf einem modernen Arbeitsschutzkonzept der Aufsichtsbehörde, einer gewachsenen Eigenverantwortung der Wirtschaft sowie einzelnen Kooperationsbeziehungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Verbänden aufbauen.
Projekte
Die Projekte werden auf der Basis der Ziele der ArbeitsschutzPartnerschaft durchgeführt. Wesentliches Merkmal ist dabei, dass jeweils verschiedene ArbeitsschutzPartner für die Durchführung verantwortlich sind und Unternehmen wie Verbände gleichermaßen in die Ergebnisverantwortung beziehungsweise den Erfolg eingebunden werden.
Durch die beteiligten ArbeitsschutzPartner sollen – auch im Rahmen einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit – die Ergebnisse in der jeweiligen Branche verbreitet werden, damit alle Betriebe von den Lösungen profitieren können. Es ist das Ziel, gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern Aufklärung zu betreiben, Problembewusstsein bei den Unternehmensleitungen und Beschäftigten der Branche zu erzeugen und die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu fördern.