Künstliche optische Strahlung tritt in den unterschiedlichsten Branchen und Tätigkeiten auf: Beschäftigte sind ihr ausgesetzt zum Beispiel beim Lichtbogenschweißen, bei der Werkstoffprüfung auf Haarrisse, bei Tätigkeiten an Hochöfen und Glasschmelzen, an Infrarot-Trocknungsanlagen, an Belichtungs- und Beschichtungsanlagen im Druckgewerbe oder an Arbeitsplätzen im Gesundheitswesen wie in der Zahnmedizin, der Dermatologie oder Orthopädie.
Künstliche optische Strahlung kann Haut und Augen schädigen. Verbrennungen, Hornhaut- oder Bindehautentzündungen, Linsentrübung oder Hautkrebs gehören zu den möglichen Folgen. Es gibt also gute Gründe die Gesundheit der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen vor künstlicher optischer Strahlung zu schützen.
Diese Broschüre unterstützt Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung, die sie für Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung durchführen müssen. Sie bietet für jeden Schritt der Gefährdungsbeurteilung Hilfsmittel an.
Stand: August 2017
Umfang: 28 Seiten (DIN A4)
Bezug: Die Broschüre steht unten als Download zur Verfügung. Die Druckversion kann bestellt werden über unseren Broschürenservice.