Arbeitsschutzpublikation

Alles Theater

Was Sie tun müssen, wenn Sie Kinder und Jugendliche in der Kultur- und Medienbranche beschäftigen wollen

  • Justiz und Verbraucherschutz
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Ob in Film oder Fernsehen, am Theater oder im Musical, im Rundfunk oder in der Werbung:

Wer Kinder oder Jugendliche im Kultur- und Medienbereich beschäftigen möchte, muss dies, nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz, rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde beantragen.

Diese Publikation informiert Sie darüber, wie Sie den Antrag auf gestaltende Mitwirkung stellen müssen, welche Unterlagen benötigt werden, welche Regelungen wichtig sind und was Sie beachten müssen.
 

Stand: August 2025
Umfang: 12 Seiten
Bezug: Die Publikation steht unten als Download zur Verfügung. Sie kann bestellt werden über unseren Publikationsservice.​​​​​​ (E-Mail: publikationen@justiz.hamburg.de).
 

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Was Sie tun müssen, wenn Sie Kinder und Jugendliche in der Kultur- und Medienbranche beschäftigen wollen

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