Ob in Film oder Fernsehen, am Theater oder im Musical, im Rundfunk oder in der Werbung:
Wer Kinder oder Jugendliche im Kultur- und Medienbereich beschäftigen möchte, muss dies, nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz, rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde beantragen.
Diese Publikation informiert Sie darüber, wie Sie den Antrag auf gestaltende Mitwirkung stellen müssen, welche Unterlagen benötigt werden, welche Regelungen wichtig sind und was Sie beachten müssen.
Stand: Oktober 2023
Umfang: 11 Seiten
Bezug: Die Publikation steht unten als Download zur Verfügung. Sie kann bestellt werden über unseren Publikationsservice. (E-Mail: publikationen@justiz.hamburg.de).