Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Behörde für Justiz und... Themen Verbraucherschutz
Broschüre

Arbeitszeit in Hotels und Gaststätten

  • Justiz und Verbraucherschutz

Wie viel Arbeit darf sein?

  • Justiz und Verbraucherschutz
© wavebreak3, www.kwh-design.de

Arbeitszeitgestaltung im Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine echte Herausforderung. Auch spät abends wird noch aufgetischt. Aufräumen nach Küchenschluss und Vorbereitungen für den kommenden Tag gehören zu den Aufgaben der Beschäftigten genauso wie das Bedienen der Gäste – das nehmen Außenstehende häufig nicht wahr. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Gäste stark variieren kann, je nach Witterung, Wochentag oder Saison.

Diese Broschüre informiert über die gesetzlichen Regelungen bei der Arbeitszeitgestaltung im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt den allgemeinen Rahmen vor. Es gilt für alle Beschäftigten, auch für Aushilfen, Leih- und Saisonarbeitnehmer. In einem Tarifvertrag können vom Gesetz abweichende Regelungen vereinbart werden. Diese Möglichkeit nutzten die Tarifparteien in Hamburg mit dem Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Seit dem 1. Juni 2008 ist er für alle tarifgebundenen Beschäftigten und Unternehmen gültig.

Stand: Mai 2019
Umfang: 16 Seiten
Bezug: Die Publikation steht unten als Download zur Verfügung. Sie kann bestellt werden über den Broschürenservice der BGV (Kontaktdaten siehe oben rechts).​​​​​​​

Download

Arbeitszeit in Hotels und Gaststätten – Wie viel Arbeit darf sein?

PDF herunterladen [PDF, 380,2 KB]