Diese Broschüre informiert Auszubildende, junge Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte über die besonderen Schutzmaßnahmen für Jugendliche bei der Arbeit.
Damit sie sich körperlich und geistig ungehindert entwickeln können, stellt sie der Gesetzgeber unter einen besonderen Schutz: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) soll Jugendliche vor Überforderung und Gefahren des Arbeitslebens schützen. Es gilt nicht nur für junge Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, sondern für alle unter Achtzehnjährigen, die abhängig beschäftigt sind: für Praktikanten genauso wie für junge Menschen, die eine Schnupperlehre absolvieren, einen Aushilfsjobs ausüben oder ihr freiwilliges soziales Jahr leisten - unabhängig davon, ob sie in Voll- oder in Teilzeit arbeiten.
Stand: September 2017
Umfang: 16 Seiten (DIN A5)
Bezug: Die Broschüre steht unten zum Download zur Verfügung. Sie kann außerdem über unseren Broschürenservice angefordert werden.