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Medizinprodukte

  • Justiz und Verbraucherschutz

Pflichten von Betreiberinnen und Betreibern sowie Anwenderinnen und Anwendern gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)

  • Justiz und Verbraucherschutz
Titelbild: bvmed.de / BGV

Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) ist die medizinprodukterechtliche Grundlage für die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten. Dieses Informationsblatt soll als Hilfestellung dienen, Pflichten gemäß MPSV als Betreiberin oder Betreiber sowie Anwenderin oder Anwender zu überblicken und zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Anwenderinnen und Anwender und Dritten beizutragen.

Stand: Januar 2020
Umfang: Flyer
Bezug: Der Flyer steht unten als Download zur Verfügung. Er kann als Printversion bestellt werden über:

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Broschürenservice -
Billstraße 80
20539 Hamburg
Telefon: 040 42837-2368
E-Mail: publikationen@justiz.hamburg.de

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Medizinprodukte – Pflichten von Betreiberinnen und Betreibern sowie Anwenderinnen und Anwendern gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)

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