Lasertechnologien haben in vielen Branchen Einzug gehalten, zum Beispiel in der Materialbearbeitung, der Mess- und Prüftechnik, in der Analytik, im Bauwesen, in der Informations- und Kommunikationstechnik, in der medizinischen Diagnostik und Therapie sowie bei Shows oder Theateraufführungen. Für die Verwendung dieser Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen ergeben sich für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ihrer Beschäftigten nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV und dem Technischen Regelwerk (TROS). Eine neue Handlungshilfe unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Umsetzung der Technischen Regeln „TROS Laserstrahlung“ zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV.
In der nun veröffentlichten Handlungshilfe zu den „TROS Laserstrahlung“ wird auf die wesentlichen Inhalte, wie zum Beispiel Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Laserklassen, Laserschutzbeauftragte oder auf bauliche, konstruktive, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen eingegangen. Als zusätzliches Angebot wird im Anhang der Handlungshilfe zu den TROS Laserstrahlung die Benutzung eines elektronischen Programmes zur Erstellung der individuellen arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung beschrieben, welches auch in elektronischer Form zu finden ist.
Stand: Januar 2020
Umfang: 60 Seiten (DIN A4)
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