Mit der Systemkontrolle prüfen wir, wie der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation eingebunden ist. Wir dokumentieren, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und ordnen den Betrieb einer Gruppe zu. Die Zuordnung erfolgt gemäß einem „Ampel-Schema“:
- Grün: der Betrieb verfügt über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation
- Gelb: der Betrieb verfügt über eine teilweise geeignete Arbeitsschutzorganisation
- Rot: der Betrieb verfügt über keine geeignete Arbeitsschutzorganisation
„Grüne“ Betriebe, die sich für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten in besonderem Maße engagieren, können die Arbeitsschutz-Anerkennung beantragen. Kleine Betriebe können dabei andere Wege gehen als große. Wenn Sie ein Hamburger Betrieb sind und sich zum Ziel gesetzt haben, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, an denen sich Ihre Beschäftigten wohl fühlen, ist das der erste und wichtigste Schritt.
Dieses Merkblatt erläutert die Kriterien zur Anerkennung vorbildlicher Betriebe und das Bewerbungsverfahren.
Stand: Juli 2020
Umfang: zwei Seiten
Bezug: Das Merkblatt steht unten als Download zur Verfügung.