Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Behörde für Justiz und... Themen Verbraucherschutz
Arbeitszeiten

Arbeitsschutz im Betrieb

  • Justiz und Verbraucherschutz

Die Pflichten des Arbeitgebers zur menschengerechten Arbeitsgestaltung und zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz

  • Justiz und Verbraucherschutz

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer ist für den Arbeitsschutz in ihrem bzw. seinem Betrieb verantwortlich. Unter Arbeitsschutz versteht man alle Maßnahmen zum erforderlichen Schutz des Lebens und der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit, zum Erhalt ihrer Arbeitskraft und für menschengerechte Arbeitsbedingungen. Langfristig trägt der Arbeitsschutz damit auch dazu bei, die Beschäftigten eines jeden Unternehmens während ihres gesamten Arbeitslebens möglichst gesund und leistungsfähig zu halten.

Stand: Juni 2022
Umfang: 2 Seiten
Bezug: Das Merkblatt steht unten als Download zur Verfügung.

Download

Arbeitsschutz im Betrieb (D8)

PDF herunterladen [PDF, 116,4 KB]