Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen spezielle Schutzvorschriften beachten. Sie dürfen Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und Stillzeit nur dann beschäftigen, wenn der Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so beschaffen ist, dass von ihm keine Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind ausgehen.
Dies gilt auch für die Regelung anderer Arbeitsbedingungen, beispielsweise für die Anpassung der Arbeitszeit an die im Mutterschutzgesetz festgelegten Grenzen und die Einhaltung tätigkeitsbezogener Beschäftigungsbeschränkungen.
Stand: Juni 2018
Umfang: 12 Seiten
Bezug: Das Merkblatt steht unten als Download zur Verfügung. Außerdem kann es über den Broschürenversand bestellt werden.