Arbeitsschutz

Sonn- und Feiertagsarbeit

Regelungen des Arbeitszeitgesetzes

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Wer Arbeitszeit plant, muss daran denken, dass an Sonn- und Feiertagen generell ein  Beschäftigungsverbot gilt (§ 9 Absatz 1 ArbZG). Weil der Sonntag für das kulturelle, soziale und familiäre Leben eine besondere Bedeutung hat, wird versucht, die Sonn- und Feiertagsruhe so weit wie möglich zu erhalten. Da sich jedoch gewisse Arbeiten nicht aufschieben lassen, gibt es von diesem Beschäftigungsverbot einige Ausnahmen.

Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet:

Trotzdem müssen gesetzliche Regelungen für die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden.

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Broschüre: Sonn- und Feiertagsarbeit in der Regel nie! (M62)

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ab 6 Stunden vorgeschrieben