Das Amt für Arbeitsschutz kann keine lückenlose Aufsicht in allen circa 120.000 Hamburger Betrieben durchführen. Damit die Auswahl der zu besichtigenden Betriebe nicht zufällig erfolgt, muss eine an Gefährdungspotenzialen orientierte Aufgabenwahrnehmung sichergestellt werden. Dazu wurden die Hamburger Betriebe in drei Gefährdungskategorien eingeteilt. Diese Einteilung richtet sich nach den vorhandenen Gefährdungen (zum Beispiel durch Umgang mit Gefahrstoffen oder Maschinen) und der Größe der Betriebe. Die Betriebe mit dem höchsten Gefährdungspotenzial werden in bestimmten vorgegebenen Zeitabständen vom Amt für Arbeitsschutz besichtigt. Die Betriebe der mittleren Gefährdungskategorie (meist Handwerksbetriebe) werden überwiegend im Rahmen von Projekten aufgesucht, Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial nur bei Vorgängen wie Beschwerden oder Unfällen.
Grundsätzlich überprüfen wir bei Betriebsbesichtigungen, wie der Arbeitsschutz in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation eingebunden ist und ob die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Die Systemkontrolle ist in Betrieben mit hohem Gefährdungspotenzial und komplexem Belastungsspektrum sowie in Großbetrieben umfangreicher als in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei der Durchführung von Systemkontrollen orientiert sich das Amt für Arbeitsschutz an den bundeseinheitlichen Vorgaben des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI).