Die Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geben auch bei allgemeinen Infektionsgeschehen eine gute Anleitung für die betriebliche Umsetzung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zudem Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleichbaren Übertragungswegen wie Grippe und grippalen Infekten angewendet werden können.
Maßnahmen, die sich zur Vermeidung von Corona-Infektionen als wirksam erwiesen haben, können auch zur Vermeidung anderer Infektionen in Betracht gezogen werden. Einen guten Überblick über die Maßnahmenumsetzung bietet insofern auch noch die ehemalige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Beispiele für Maßnahmen sind
- Verbesserung der Lüftung,
- Aufklärung über Hygienemaßnahmen (z.B. richtiges Händewaschen, Hustenetikette),
- Das Tragen einer Maske zum persönlichen Schutz,
- Abstandsmaßnahmen wie das Einrichten von getrennten Verkehrswegen, Markieren von Abstandsflächen, Verringern der Raumbelegung oder Trennen von Arbeitsbereichen durch Stellwände.
Durch Arbeiten in Schichten oder durch die Entzerrung von Pausenzeiten bzw. Beginn- und Endzeiten können auch Kontakte am Arbeitsplatz, in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder in Zugangsbereichen und Fluren vermieden werden. Die Erfahrung aus der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass auch die Vereinbarung von Homeoffice (was link with id: 14356894) eine Möglichkeit ist, um betriebliche Kontakte und somit das Infektionsgeschehen zu reduzieren.
Welche Maßnahmen konkret in Betracht kommen, kann die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber in einem betrieblichen Infektionsschutzkonzept selbst festlegen. In der Beurteilung sollte er die Arbeitsumgebung und die Arbeitsprozesse in Betracht ziehen, aber auch Kontakthäufigkeiten, Begegnungszeiten und -dauer am Arbeitsplatz, Belegungsdichte, die Symptomatik von Beschäftigten und die Häufigkeit und Schwere der Erkrankungen (soweit bekannt). Die Wirksamkeit der Maßnahmen sollte überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden.
Mehr Informationen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), BAuA Fokus: Handlungsempfehlungen SARS-CoV-2
- BAuA, Der Umgang mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz
- BAuA, Gefährdungsbeurteilung
- Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (aufgehoben)
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), Fragen und Antworten Homeoffice (was link with id: 14356894)
- BJV, Informationen zu Lüften am Arbeitsplatz